Es sind zwei weitere Termine vor dem Landgericht Stuttgart angesetzt. Das Urteil wird am 4. April erwartet. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Weil er einem Bekannten in einer Bar in Kirchheim (Kreis Esslingen) auf den Kopf geschlagen haben soll, muss sich ein 36-Jähriger vor dem Landgericht Stuttgart verantworten.

Die Vorwürfe wiegen schwer. Während eines Streits in einer Bar in Kirchheim soll ein Mann seinem Kontrahenten mehrfach mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen haben. Am Freitag hat der Prozess gegen den 36-Jährigen vor dem Landgericht Stuttgart begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor.

 

Was ist genau geschehen an jenem verhängnisvollen Abend im August des vergangenen Jahres? Die Aussagen darüber gingen am ersten Verhandlungstag vor der Ersten Strafkammer auseinander. Die Staatsanwaltschaft kam aufgrund ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte nach einer Beleidigung durch einen anderen Gast austickte. Dem am Tresen sitzenden Opfer soll er von hinten einen Schlag mit einem 350 Gramm schweren Schlagstock verpasst haben, „mit voller Wucht“, wie es die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift beschrieb. Anschließend soll der Angeklagte seinen Angriff fortgesetzt und weitere Male auf den Kopf seines Kontrahenten eingeschlagen haben. Dabei soll er geschrien haben: „Dich bringe ich um, den schlag ich tot.“ Andere Gäste seien dazwischengegangen.

Angeklagter soll einen Hammer geholt haben

Das Opfer sei nach draußen gebracht worden und habe dort auf den bereits verständigten Rettungsdienst gewartet. Während des Wartens soll der Angeklagte einen Hammer aus der Bar geholt und dem Opfer erneut gedroht haben. „Er beabsichtigte, die Tat mit dem Hammer fortzusetzen“, so die Staatsanwaltschaft. Mit dem Eintreffen der Polizei beruhigte sich die Lage. Das Opfer habe eine Schädelprellung, eine Platzwunde und eine Verletzung am Ohr davongetragen.

Über seinen Anwalt lies der Angeklagte eine Erklärung verlesen. Darin beschrieb er, wie ihn das spätere Opfer beleidigt habe. Das Opfer habe ihn als „Schmarotzer“ beschimpft, der sich eine Arbeit suchen solle. „Ich ärgerte mich darüber“, gab der Angeklagte zu. Er leide seit seiner Jugendzeit unter schweren gesundheitlichen Problemen, könne keiner Arbeit mehr nachgehen. Die Beleidigung habe in eine Rangelei gemündet, während der wüste Beschimpfungen ausgetauscht worden seien. Das Opfer habe ihn gegen den Bauch und ins Gesicht getreten. „Er schrie, dass er mich umbringen wolle“, verlas der Verteidiger im Namen des Angeklagten. Daraufhin habe er seinen Schlagstock gezogen, den er stets zur Verteidigung mit sich führe.

Eigentlich hatte, darin sind sich Angeklagter und Opfer einig, der Abend ganz normal begonnen. Man sei mit weiteren Gästen, die sich kannten, in der Bar gewesen, habe Schnaps getrunken und ein Würfelspiel gespielt. Dann beginnen sich die Versionen der beiden Kontrahenten zu unterscheiden. Der Angeklagte meinte, das Opfer werde gerne aggressiv, wenn es Alkohol trinke. „Dann wird er immer ausfallend“, sagte der Mann, der sich seit der Tat in Haft befindet.

„Er war total von Sinnen“

Das Opfer konnte sich dagegen im Zeugenstand am ersten Verhandlungstag nicht mehr an eine Beleidigung erinnern. „Es war eine lockere Atmosphäre“, berichtete der 61-Jährige. Aus dem Nichts habe er einen Schlag von hinten auf den Kopf bekommen. „Er war total von Sinnen“, so der Mann über den Angeklagten. Auch als die Richterin Monika Lamberti dem Zeugen vorhielt, andere Zeugen hätten gehört, wie er den Angeklagten mehrfach als „Schmarotzer“ bezeichnet habe, konnte der Zeuge sich daran nicht erinnern. Nach der Tat habe er eine Nacht im Krankenhaus verbracht, er habe unter Schlafstörungen gelitten, sei einen Monat krankgeschrieben gewesen.

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Es gibt zwei Termine. Sechs Zeugen sollen angehört werden. Ein Urteil wird am 4. April erwartet.