Tatort Stöckachstraße: Am 8. Dezember 2017 wurde im zweiten Stock ein Mieter getötet. Foto: Lichtgut/ Max Kovalenko

Blutüberströmt liegt ein Toter mehrere Tage in einem Mietshaus im Stuttgarter Osten. Der Mann, der ihn mit elf Messerstichen getötet haben soll, ist nun verurteilt worden.

Stuttgart - Der Mann zeigte sich wenig einsichtig. Der 29-Jährige, der seinen Bekannten mit elf Messerstichen getötet haben soll, Tage später als Randalierer auf dem Weihnachtsmarkt auffiel und nun als Angeklagter dem Gericht erklärte, er „nehme an dieser primitiven Gesellschaft nicht teil“ – dieser Mann ist dennoch zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden.

Die 9. Strafkammer des Landgerichts ordnete in ihrem Urteil außerdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der berufslose Rumäne, der sich offenbar auch in der homosexuellen Stricherszene verdingte, gilt als drogen- und alkoholkrank.

Er wollte die EC-Karte des Opfers

Die Bluttat hatte sich am 8. Dezember 2017 abgespielt, war aber erst zwölf Tage später entdeckt worden. Tatort war ein mehrgeschossiges Mietshaus an der Stöckachstraße im Stuttgarter Osten, das im September 2018 dann noch einmal Schauplatz eines Tötungsdelikts werden sollte. Dort wohnte der 54-jährige Mathias K., und der beherbergte öfter auch den Mann, den er in einem Altstadtlokal kennengelernt hatte. Was der 29-Jährige bis heute bestreitet, kam es dann zu der tödlichen Auseinandersetzung. Nach Überzeugung der Anklage erpresste er von seinem Opfer die Geheimnummer von dessen EC-Karte, ehe er mit seinem Messer mehrfach zustach. Am Ende soll er so 170 Euro erbeutet haben.

Die Beweislage: DNA und Täterwissen

Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Heiko Griesinger sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte der Täter war. Schließlich seien nicht nur DNA-Spuren sichergestellt worden. Der 29-Jährige habe sich außerdem mit Täterwissen gegenüber dem Altstadtwirt geäußert, zu einem Zeitpunkt, da der Tote noch gar nicht entdeckt worden war. Der Barmann des Lokals hatte am 20. Dezember nachgeschaut und die Polizei alarmiert. Der 29-Jährige saß wegen eines Diebstahls bereits in Haft.

Der Angeklagte, der zum Prozessauftakt äußerte, er sei mit den hiesigen Gesetzen nicht einverstanden, hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Sein Verteidiger hatte vergebens Freispruch gefordert.