Der des versuchten Totschlags angeklagte Mann beruft sich vor dem Landgericht Stuttgart auf Notwehr. Foto: dpa

Ein 40-jähriger Mann steht wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Stuttgart. Er soll seinem Mitbewohner mit einem Messer schwere Kopfverletzungen beigebracht haben.

Stuttgart - Erst sagt der 40-jährige Mann auf der Anklagebank, er habe in Notwehr gehandelt. Später bezeichnet er das, was in der Nacht auf den 26. August vorigen Jahres in seiner Wohnung in Zuffenhausen geschah, als einen Unfall. Ute Baisch, Vorsitzende Richterin der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts, stellt klar: „Wir reden hier von einer sehr blutigen Angelegenheit.“

Der lebensgefährliche Vorfall hat sich der Aussage des Angeklagten nach im Alkoholnebel abgespielt. Der 40-Jährige lebt in einer Wohnung in Zuffenhausen, die dem Hartz-IV-Bezieher 2012 von der Ambulanten Hilfe beschafft worden ist. Seit Februar vergangenen Jahres logiert ein heute 41-Jähriger beim Angeklagten. Beide Männer sprechen dem Alkohol im Übermaß zu, der Angeklagte, der als Einjähriger aus der Türkei nach Deutschland gekommen ist, raucht zudem dubiose Kräutermischungen oder schlicht Oregano. „Das ist billiger als Marihuana“, sagt er.

Zehn bis 20 Flaschen Bier pro Tag

Zehn bis 20 Flaschen Bier trinke er am Tag, sagt der Mann. Manchmal in Kombination mit Hochprozentigem. So wohl auch am Tag vor der Messerattacke. Man habe bei einem Supermarkt Alkohol gekauft und gleich noch ein paar Zündkerzen, also Flachmänner, getrunken. Zu dritt sei man in seine Wohnung gegangen, wo es schnell zum Streit gekommen sei. Das Opfer sei ein ehemaliger Soldat, der im Irak gekämpft habe, so der Angeklagte. „Er ist traumatisiert.“ Das Opfer habe sich über seine Freundin und über den türkischen Staatschef Erdogan geärgert. Der 41-Jährige habe angefangen zu spinnen und sei immer aggressiver geworden, sagt der Angeklagte.

Dann sei er auf ihn, also auf den Angeklagten, losgegangen. „Ich hatte Angst, er schlägt mich zusammen, sodass ich den Rest meines Lebens aus einem Schlauch essen muss“, sagt der 40-Jährige. Er sei schon früher von seinem Mitbewohner angegriffen worden. In Panik habe er ein Küchenmesser gegriffen, das er sonst als Brieföffner benutze. Es habe ein Gerangel gegeben, bis der dritte Mann im Zimmer dazwischengegangen sei. „Ich weiß nicht, wie die Verletzungen zustande gekommen sind“, sagt der Angeklagte.

Nach der Tat einfach gegangen

Tatsache ist, dass der Geschädigte mehrere Schnitte und Stiche am Kopf davongetragen hat – und, dass nur der Angeklagte ein Messer hatte. Der dritte Mann und das Opfer sagen, der 40-Jährige habe das Messer erhoben und gezielt zugestochen. „Die haben sich abgesprochen. Ich schwinge doch kein Messer gegen meinen Freund“, sagt der Mann. Auch die Aussage, er habe nach den Kopfstichen noch versucht, in die Brust des 41-Jährigen zu stechen, stimme nicht.

Nach der Tat hatte der Mann seine Wohnung verlassen. „Die Situation hat mich angeekelt.“ Er habe dem Dritten aber noch gesagt, er solle einen Krankenwagen rufen. Der Prozess am Landgericht wird am 5. März fortgesetzt.