Eine Bande soll monatelang in Stuttgart mit Kokain gedealt haben. Foto: dpa/Christian Charisius

Wegen Kokain-Handels im großen Stil über Monate hinweg in der Stuttgarter Altstadt müssen sich nun acht Angeklagte vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten.

Stuttgart - Sieben von acht Angeklagten müssen sich auf Haftstrafen wegen bandenmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Höhe gefasst machen. Einer könnte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Die Bulgaren sollen sich Ende 2017 zu einer Bande zusammengeschlossen und in der Stuttgarter Altstadt monatelang im großen Stil mit Kokain gedealt haben. Zu einer Urteilsverkündung kam die 5. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts am Freitagnachmittag zwar nicht mehr. Doch das Plädoyer der Staatsanwältin gab bereits einen deutlichen Hinweis darauf, was den Männern blüht. Für den mutmaßlichen Kopf der Bande verlangt die Anklage acht Jahre und sechs Monate Haft.

Sie ist davon überzeugt, dass der 37-jährige das Kokain beschafft, die Preise bestimmt, die Standorte festgelegt, die Verkäufer überwacht und einen Zweischichtbetrieb eingeführt habe, der einen 24-Stunden-Verkauf ermöglicht habe. „Professionell und arbeitsteilig“ sei der Kokain-Verkauf in der Stuttgarter Altstadt abgelaufen, so die Staatsanwältin, „alle hatten spezielle Arbeitsbereiche.“

Angeklagter legte Teilgeständnis ab

So gab es Logistiker, Lageristen, Bodyguards und sogenannte Läufer am unteren Ende der Kette. Verkauft wurde das Koks in Plomben, für 0,5 Gramm zahlten Kunden 50 Euro. Neben dem Kopf der Bande spielte dessen Onkel laut Anklage eine entscheidende Rolle. Er soll als rechte Hand seines Neffen fungiert haben. Sechs Jahre und sechs Monate soll er in Haft. Für die anderen Angeklagten forderte die Staatsanwältin Haftstrafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und sechs Jahren.

Für einen der Männer kommt gar eine Bewährungsstrafe in Frage, weil ihm keine Mitgliedschaft in der Bande nachgewiesen werden konnte. Dem Verhandlungstag war eine Verständigung zwischen Gericht und Verteidigung vorausgegangen. Ein Angeklagter legte gegen Ende des Prozesses ein Teilgeständnis ab, alle anderen hatten bereits vorher vollumfängliche Geständnisse abgelegt, der Chef der Bande sogar schon vor Beginn des Prozesses bei der Polizei.

Diese Tatsache führte die Staatsanwältin dann auch als strafmildernd an. Für die Angeklagten spreche zudem, dass die meisten von ihnen keine Vorstrafen hätten und sie bereits zum Teil seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft säßen, sagte sie. Gegen die Männer spreche hingegen, dass sie mit Kokain eine der härtesten Drogen verkauft hätten. Das Urteil wird am 9. September erwartet.