Der 21-Jährige, hier mit seinem Verteidiger Michael Lepp (links) und einem Justizbeamten, soll Kleinkinder in einer Kita missbraucht haben. Foto: dpa

Ein Auszubildender einer Kindertagesstätte in Schwieberdingen soll Kleinkinder sexuell missbraucht haben. Laut Gericht soll er die Taten gestanden haben.

Stuttgart/Schwieberdingen - Der junge Mann kommt an den Händen mit Schließen gefesselt in den Gerichtssaal. Er verbirgt sein Gesicht hinter einem roten Aktendeckel. Der 21-Jährige soll laut Anklage des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern einer privaten Kindertagesstätte in Schwieberdingen (Kreis Ludwigsburg) schuldig sein.

Viel wird man von dem Prozess vor der 4. Jugendstrafkammer des Landgerichts nicht erfahren. Es wird hinter verschlossenen Türen verhandelt, um die Opfer, aber auch den Angeklagten zu schützen. Der 21-Jährige leidet nach Aussage der Vorsitzenden Richterin an einer leichten Form von Autismus, dem Asperger Syndrom. Deswegen sei es ihm fast unmöglich, sich in der Öffentlichkeit zu äußern, so Richterin Cornelie Eßlinger-Graf.

Ursprünglich war von 16 Opfern die Rede

Zunächst als Praktikant, später als Auszubildender soll der junge Mann aus dem Kreis Ludwigsburg zwischen März 2016 und März 2018 sexuelle Handlungen an sieben Kindern vorgenommen und dies zum Teil auch gefilmt und fotografiert haben. Auf seinem Computer wurden mehrere Tausend Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. Der geständige Angeklagte wurde am 6. April dieses Jahres festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Ursprünglich war man von 16 Opfern im Alter von einem bis drei Jahren ausgegangen. In der Anklage ist nun von sieben missbrauchten Kleinkindern die Rede. Die Staatsanwaltschaft hat am 11. September eine zweite Anklage nachgeschoben. Über deren Inhalt geben weder Gericht noch Staatsanwaltschaft Auskunft.

Der Fall hat bei den Eltern der Kita-Kinder für Erschütterung und Unsicherheit geführt. Viele Eltern wissen bis dato nicht, ob auch ihre Kinder von dem 21-Jährigen angegangen worden sind. Der Ausschluss der Öffentlichkeit gilt auch für diese Elternpaare. Die Vorsitzende Richterin hat ihnen allerdings zugesagt, sie würden später informiert, falls sich dererlei Erkenntnisse während der Hauptverhandlung ergeben würden.

Aktuell werden in der Kita 75 Kinder bis drei Jahre betreut. Ursprünglich war auch gegen die ehemalige Leiterin ermittelt worden, ob sie ihre Schutzpflicht verletzt habe. Diese Ermittlungen sind allerdings eingestellt worden.