Der Angeklagte hat bereits die Hälfte seines Lebens hinter Gittern verbracht. Foto: Felix Kästle/dpa

Das Landgericht Stuttgart hat einen Mann wegen eines Überfalls auf einen Juwelier aus dem Jahr 2012 verurteilt. Der Angeklagte ist ein notorischer Straftäter.

Stuttgart - Zu Beginn des Prozesses vor der 18. Strafkammer des Landgerichts hatte der Angeklagte noch im Brustton der Überzeugung zum Besten gegeben, er könne zu dem Raubvorwurf nichts sagen. „Weil ich nicht der Täter bin“, so der 39-Jährige. Er soll 2012 ein Juweliergeschäft an der Calwer Straße in der Stuttgarter Innenstadt überfallen haben. Am zweiten Prozesstag legte er dann doch ein Geständnis ab. Jetzt wurde der Mann verurteilt.

Am 22. Oktober 2012 war ein Mann mit einer schwarzen Pistole in das Geschäft gestürmt. „Wo ist das Geld und das Gold?“, wollte er von den beiden Mitarbeiterinnen wissen. „Euch wird nichts passieren“, schob der Räuber nach. Als er Schmuck im Wert von rund 55 000 Euro, Kassengeld in Höhe von 560 Euro und den Inhalt der Geldbörsen der Frauen in Höhe von 170 Euro eingesackt hatte, schloss er die zwei Mitarbeiterinnen mit Handschließen an der Heizung fest und flüchtete. Jetzt hat der Fall ein juristisches Ende gefunden.

Der Mann hat 28 Vorstrafen

Der gebürtige Stuttgarter ist schon in jungen Jahren mit Rauschgift und in der Folge mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Er ist 28-mal vorbestraft und hat knapp die Hälfte seines Lebens im Gefängnis verbracht. Straftaten hat er so gut wie immer begangen, um sich Drogen kaufen zu können: Diebstahl, Körperverletzung, Widerstand, Raub, räuberische Erpressung.

1998 wurde er verurteilt, weil er in einem Schreibwarenladen am Marktplatz in der Stuttgarter City eine Mitarbeiterin mit einer Schere bedroht und ihr die Einnahmen in Höhe von umgerechnet 7400 Euro abgepresst hatte. Später marschierte er regelmäßig in Personalräume von Büros und Geschäften, um dort die Spinde und Taschen der Angestellten zu plündern. Seine letzte Verurteilung datiert vom Juni 2018. Damals hatte ihn das Amtsgericht Stuttgart wegen Diebstahls und Betrugs zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt.

Als er in Strafhaft saß, durchforstete die Staatsanwaltschaft die alte Akte vom Überfall aus dem Jahr 2012. Jetzt fiel auf, dass man DNA-Spuren des Täters an der Plastiktüte, in der die Handschließen gewesen waren, sichergestellt hatte – die DNA des 39-Jährigen. Dass er nicht mehr viele Chancen bekommt, scheint der Mann zu wissen. „Ich will den Kreislauf von Haft und Drogen durchbrechen, sonst ende ich als Junkie-Leiche im Gefängniskrankenhaus“, sagt er vor der 18. Kammer.

Verteidigerin will mildere Strafe

Der Staatsanwalt beantragt schließlich sechs Jahre und zehn Monate Gefängnis. Die Verteidigerin meint, es sei mit maximal fünf Jahren getan. Das Geständnis ihres Mandanten müsse höher bewertet werden, denn: „Die Indizien hätten wohl nicht für eine Verurteilung ausgereicht.“

Am Ende verurteilt die 18. Strafkammer den Mann wegen schweren Raubs, räuberischer Erpressung, wegen Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis. Das Strafmaß beinhaltet das Urteil des Amtsgerichts aus dem Juni 2018.