Ein Professor ist vom Landgericht zum zweiten Mal verurteilt worden. Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat einen Hochschulprofessor in der zweiten Instanz wegen versuchter Erpressung verurteilt. Der Akademiker sieht sich als Opfer einer Verschwörung.

Stuttgart - Der Mann lässt nichts aus. Er sagt vor der 31. Berufungskammer des Landgerichts Stuttgart, der Staatsanwalt habe „schlimme Fehler“ gemacht, die Richterin in der ersten Instanz habe ihn bedroht und vorsätzlich ein falsches Urteil geschrieben, der Polizei wirft er eine „dramatisch schlechte Ermittlungsarbeit“ vor. Sein Fall sei ein einziger „Justizskandal“, er sei unschuldig. Trotzdem hat die 31. Strafkammer seine Berufung als unbegründet verworfen. Der Professor sei, wie vom Amtsgericht Stuttgart entschieden, der versuchten Erpressung schuldig.

Beide Seiten versprechen sich Vorteile

Der Fall ist ebenso kurios wie kompliziert. 2013 war der Akademiker mit einem Mann in Kontakt gekommen, der als Chef mehrerer Firmen Internetdienstleistungen anbietet. Offenbar waren die beiden Herren sehr voneinander angetan. Der Firmenchef wollte mit dem akademischen Titel des Angeklagten werben, der Professor versprach sich ein zusätzliches, lukratives Standbein. Der Internetmann pries seine Firma als weltumspannendes Unternehmen, obwohl er den Laden von seiner Wohnung aus betrieb. Der Professor bezeichnete sich in aller Bescheidenheit als einziger Unternehmensberater der Welt, der 1,5 Millionen Fans auf Facebook habe.

Zum „falschen“ Geständnis gezwungen?

Tatsächlich setzte der Firmenchef den Professorentitel des 54-Jährigen als Werbung ein. Der Akademiker versprach sich im Gegenzug einen Vorstandsposten oder die Berufung als wissenschaftlicher Beirat. Nichts davon trat ein. Als der in finanziellen Schwierigkeiten steckende 54-Jährige seinen Geschäftsfreund dann erst um ein 50 000-Euro-, dann um ein 10 000-Euro-Darlehen bat und der Chef kühl ablehnte, kam es zum Bruch. Der Professor soll dem Unternehmer per Mail gedroht haben, er werde dessen angeblich dubiosen Geschäftspraktiken per Pressemitteilung publik machen. In den Mails soll er 650 000 Euro gefordert haben – was der Professor vehement bestreitet. Es folgten gegenseitige Strafanzeigen und schließlich die Anklage gegen den Hochschullehrer wegen versuchter Erpressung. Vor dem Amtsgericht Stuttgart hatte der Professor ein Geständnis abgelegt.

„Ein falsches, ein erzwungenes Geständnis“, sagt er. Man habe ihm eine hohe Strafe angedroht, die ihn seine Hochschulanstellung gekostet hätte. Also das „falsche“ Geständnis. So wurde er im April 2016 zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt – und ging, weil er ja unschuldig sei, in Berufung.

Das Opfer soll der eigentliche Täter sein

Das Landgericht befasste sich sechs Monate lang mit dem Fall. Die Beteiligten sichteten die Aussage des Professors, die knapp 250 Seiten umfasste, sie lasen mehrere 100 Seiten Emailverkehr und hörten ein Dutzend Zeugen – darunter die Amtsrichterin. Das Schlusswort des Professors dauerte acht Stunden. Darin machte er einen Rundumschlag gegen Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und vor allem gegen den Internetmann. Diesem warf er vor, die Erpressermails manipuliert, sprich selbst geschrieben zu haben.

Der Vorsitzende Richter verwies die Argumentation des Akademikers ins Reich der Fabel. „Die Kammer ist von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt“, so Richter Reiner Skujat. Es bleibt also bei den neun Monaten auf Bewährung. Mindestens bis zur nächsten Instanz.