Der Angeklagte bestreitet vor dem Landgericht Stuttgart, eine Frau vergewaltigt zu haben. Foto: dpa

Ein 44-jähriger Mann steht wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Stuttgart. Sein Opfer soll bewusstlos gewesen sein. Der Mann ist HIV-positiv.

Stuttgart - Er sei ein anständiger und in der Drogenszene hochangesehener Mann, sagt der Angeklagte vor der 17. Strafkammer des Landgerichts. Er habe diese Frau, die er nur flüchtig kenne, nicht vergewaltigt. „Diese Vorwürfe stimmen nicht“, so der 44-Jährige. Zuvor musste jedoch noch geklärt werden, ob der Mann überhaupt verhandlungsfähig ist.

Er selbst sagt Nein. Man verweigere ihm im Gefängnis seine Medikamente, er sei HIV-positiv, leide an Hepatitis C und seit seiner Jugend an der chronischen Darmkrankheit Morbus Crohn. Er sei Schmerzpatient und kein Drogenjunkie, in seinem Zustand könne er sich gegen die schlimmen Vorwürfe nicht wirksam verteidigen. Zwei Sachverständige untersuchen ihn und erklären ihn für verhandlungsfähig.

Der Angeklagte klagt über Schmerzen

Laut Anklage soll der obdachlose Mann am späten Nachmittag des 16. Juni vorigen Jahres eine 35-jährige Frau aus der Drogenszene missbraucht haben. Man habe sich zufällig am Leonhardsplatz getroffen, die Frau habe unter Alkohol und Drogen gestanden.

Zuerst habe er die bewusstlose Frau in einer Toilette begrapscht. Als sie aufwachte, soll sie sich das verbeten haben. Anschließend seien die beiden zu dem Schlafplatz des Angeklagten auf einer Baustelle an der Heusteigstraße gegangen. Dort sei die Frau eingeschlafen, der 44-Jährige habe ihr die Hose ausgezogen und den Geschlechtsakt vollzogen. Davon habe er Handyfotos gemacht. Später konnte die 35-Jährige fliehen, am nächsten Morgen wurde der Mann festgenommen. Er ist der Vergewaltigung und der Körperverletzung angeklagt.

Dem psychiatrischen Gutachter hat der verwitwete Angeklagte in einer Verhandlungspause berichtet, er könne sich nicht konzentrieren, er habe große Schmerzen und schlimme Krämpfe, denke an Suizid und glaube an das Tausendjährige Reich. Dann erzählt er vor Gericht schließlich doch noch seine Version.

Richterin sieht sich Erektion an

Er habe die Frau an besagtem Tag in der Altstadt getroffen. Sie habe sich auf einer Toilette einen Schuss gesetzt, er habe sie mitnichten bedrängt. Schließlich sei man zu seinem Schlafplatz gegangen, die 35-Jährige habe von ihm Drogen gewollt. „Ich hatte aber nichts“, so der Mann. Da habe sie sich die Hose ausgezogen und ihm ihren Hintern entgegengestreckt. „Weiß und ohne Leberfleck“ sei dieser gewesen. „Ich bekomme diesen Anblick nicht mehr aus meinem Kopf“, sagt der 44-Jährige. Zum Sex sei es nicht gekommen, da er nicht standfest genug gewesen sei. Die Vorsitzende Richterin Jasmin Neher-Klein nimmt eines der Handyfotos in Augenschein und sagt, das sehe für sie aber sehr wohl nach einer Erektion aus.

Überhaupt die Fotos: Die Frau habe von ihm verlangt, Fotos zu machen. Das sei ihre Masche. „Ich weiß von drei oder vier anderen Männern, die sie genauso beschuldigt hat“, sagt der Angeklagte. Er benennt mehrere Zeugen, die allesamt im Gefängnis sitzen und daher leicht zu erreichen seien. Und immer wieder betont er, er sei ein anständiger Mann. Am Rande der Verhandlung ist zu erfahren, dass er wegen des Missbrauchs einer Zwölfjährigen vorbestraft sein soll. Der Prozess wird am 23. Januar fortgesetzt.