Ein Böblinger soll 1000 Ecstasy-Pillen in seiner Wohnung gelagert haben, um sie weiterzuverkaufen. Das sei ein „Restposten“ gewesen. Foto: IMAGO/Panthermedia/Copyright: xDreamstimexVladansx

Kurzer Prozess: Das Landgericht Stuttgart verurteilt den 45-Jährigen wegen Drogendelikten. Er gibt dafür einiges an Insiderwissen preis.

Ein bereits inhaftierter Böblinger muss nun noch deutlich länger im Gefängnis bleiben. Nach nur drei Prozesstagen verurteilte die siebte große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart den 45-Jährigen wegen zweier Fälle von Drogenhandel aus dem Jahr 2020 zu fünfeinhalb Jahren Haft. Damit entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, Verteidigerin Franziska Rückert hatte auf eine um drei Monate kürze Haftdauer plädiert. Der kurze Prozess war möglich geworden, da sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine sogenannte Prozessverständigung mit einem Strafrahmen von fünf Jahren und drei Monaten bis fünf Jahre und neun Monate geeinigt hatten.

 

Dealer muss als Deal An- und Verkaufspreise nennen

Der Böblinger hatte eingeräumt, Anfang Februar 2020 rund 1000 Ecstasy-Tabletten in seiner Wohnung in Böblingen im Besitz gehabt zu haben. Diese habe er als billigen Restposten für 300 Euro in Frankfurt gekauft und für 2500 Euro weiterverkauft. Er hatte auch gestanden, wenige Tage später in Beuren (Kreis Esslingen) an einen Abnehmer ein Kilogramm Kokain aus Kolumbien verkauft zu haben, das er zuvor in Frankreich erworben hatte. Dieses hatte er für 33 000 Euro erworben und für 40 000 Euro weiterverkauft, hatte er erklärt. Es war Teil der Verständigung, dass der 45-Jährige auch die An- und Verkaufspreise offenlegt.

Lockstoff: Viele Ecstasy-Pillen werden in freundlich wirkenden Formen auf den Markt gemacht, wie hier ein Herzchen. Foto: www.imago-images.de/IMAGO/Zoonar.com/Anatolijs Jascuks

Folge der Verständigung war auch, dass die übrigen beiden Anklagevorwürfe fallen gelassen werden, da sie im Verhältnis zu den anderen beiden Taten nicht mehr wesentlich ins Gewicht fielen. Zum einen hatte der Böblinger laut Anklage Ende Januar 2020 einem Bekannten beim Mineralbad Bad Cannstatt 60 Gramm Kokain zum Preis von 3000 Euro übergeben. Der andere Vorwurf lautete, er habe Ende Februar in Herrenberg-Kuppingen an einen Bekannten 500 Gramm Kokain für 20 000 Euro verkauft.

Die siebte große Strafkammer hat bei ihrem Urteil die lange Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigt. Zwischen Anklage und Prozessbeginn lagen knapp eineinhalb Jahre. Dies hatte nach Auskunft des Vorsitzenden Richters Matthias Rummel damit zu tun, dass die Kammer zum einen vorrangige Haftsachen zu bearbeiten hatte und es zum anderen Personalwechsel in der Kammer gegeben habe.

„Vom großen Geld geträumt“

Am ersten Prozesstag hatte der Böblinger erklärt, dass er aufgehört habe, „vom großen Geld in der Welt zu träumen“. Er wollte nunmehr ein geordnetes Leben führen und sich um seine Kinder kümmern. Mit seiner ersten Frau hat er drei Kinder, die alle in Pflegefamilien landeten, weil die Frau dem Alkohol verfiel und er jahrelang im Gefängnis war. Nur zum ältesten Sohn hat er Kontakt, er spricht auch jetzt noch täglich im Gefängnis mit ihm. 2017 lernte er eine neue Partnerin kennen, mit dieser bekam er 2020 ein viertes Kind.

Die Mutter des Mannes war Anfang der 1990er-Jahre an Multipler Sklerose erkrankt. Als es ihr immer schlechter ging und sie sogar ins Krankenhaus musste, hatte der Vater eine neue Frau mit nach Hause gebracht, worauf die Mutter die Scheidung einreichte. Bis wenige Jahre vor ihrem Tod im Jahr 2012 im Alter von 57 Jahren pflegten der Angeklagte und sein Bruder die Mutter zusammen mit den Großeltern. Das Verhältnis zum Vater sei bis zu dessen Tod im Jahr 2019 gestört gewesen, hatte der Angeklagte gesagt.