Ein Böblinger soll 1000 Ecstasy-Pillen in seiner Wohnung gelagert haben, um sie weiterzuverkaufen. Das sei ein „Restposten“ gewesen. Foto: IMAGO/Panthermedia/Copyright: xDreamstimexVladansx

Kurzer Prozess: Das Landgericht Stuttgart verurteilt den 45-Jährigen wegen Drogendelikten. Er gibt dafür einiges an Insiderwissen preis.

Ein bereits inhaftierter Böblinger muss nun noch deutlich länger im Gefängnis bleiben. Nach nur drei Prozesstagen verurteilte die siebte große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart den 45-Jährigen wegen zweier Fälle von Drogenhandel aus dem Jahr 2020 zu fünfeinhalb Jahren Haft. Damit entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, Verteidigerin Franziska Rückert hatte auf eine um drei Monate kürze Haftdauer plädiert. Der kurze Prozess war möglich geworden, da sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine sogenannte Prozessverständigung mit einem Strafrahmen von fünf Jahren und drei Monaten bis fünf Jahre und neun Monate geeinigt hatten.