Der Prozess wird vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. Foto: dpa

Ein 25-Jähriger soll im Keller seiner Großmutter Schreckschusswaffen in scharfe Waffen umgebaut und sie über das Darknet verkauft haben. Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, soll er dafür ins Gefängnis.

Stuttgart - Im Prozess um die Herstellung von Schusswaffen und deren Verkauf über einen anonymen Bereich des Internets, das sogenannte Darknet, hat die Staatsanwältin am Donnerstag dreieinhalb Jahre Haft für den Hauptangeklagten gefordert. Die Anfertigung von Kriegswaffen und der Handel damit könnten ihm allerdings nicht nachgewiesen werden - und damit auch nicht die anfangs angenommene Nähe zu den Terroranschlägen von Paris im November 2015. Für den 28 Jahre alten Cousin des Hauptangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung wegen Beihilfe.

Zwar sei der Hauptangeklagte geständig gewesen und habe alle Taten schon früh eingeräumt, so die Vertreterin der Anklage. Demnach hat der 25-jährige Werkzeugmacher von September bis November 2015 gewerbsmäßig im Keller seiner Großmutter Schreckschusswaffen in scharfe Waffen umgebaut und zwölf davon über das anonyme, sogenannte Darknet für jeweils bis zu 1250 Euro verkauft.

Mithilfe bei der Aufklärung

Für die Staatsanwältin wiegt bei den Verstößen gegen das Waffengesetz besonders schwer, dass der Mann die Abnehmer der Waffen nicht kannte. So sei eine an einen bereits mehrfach vorbestraften Kunden geliefert worden, eine an einen Abnehmer mit Kontakten zur Islamistenszene und eine an einen 17-Jährigen. Hier habe der Angeklagte als Dreingabe sogar Patronen beigelegt.

Der Anwalt des Hauptangeklagten hob unter anderem auf die große Mithilfe bei der Aufklärung ab. Dank der Offenheit seines Mandanten hätten die meisten Waffen inzwischen sichergestellt werden können. Er forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der Verteidiger des 28-Jährigen schloss sich der Staatsanwältin an. Das Urteil wird gegen Mittag erwartet.