Für die „Wäsche“ von Geld aus dubiosen Geschäften wurden Bitcoins benutzt. Foto: dpa-Zentralbild

Ein Brüderpaar ist vom Landgericht verurteilt worden, das im Internet nahezu eine halbe Million Euro gewaschen hat. Der Vorsitzende Richter sprach von alten Straftaten „im elektronischen Kleid“.

Backnang - Das Stuttgarter Landgericht hat am Mittwoch das Urteil gegen zwei Brüder aus Backnang verkündet, die im Internet Geldwäsche und Datenhehlerei betrieben haben. Der eine muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, der andere, dessen Tatbeitrag geringer war, hat eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren erhalten. Beide seien haarscharf an weit längeren Haftstrafen vorbeigeschrammt, hätten sie keine umfassenden Geständnisse abgelegt, sagte Norbert Winkelmann, der Vorsitzende der 19. Strafkammer, in der mündlichen Urteilsbegründung.

Geständnisse mildern Strafen

„Dann wäre eine Strafe von sechs, sieben oder acht Jahren im Raum gestanden“, sagte der Richter, der anhand der Einzelstrafen verdeutlichte, wie eng das Gericht die Strafen zusammengezogen hatte. So wären es beim Haupttäter 28 Jahre gewesen, hätte man aus der Vielzahl der Fälle eine simple Addition der Strafen vorgenommen. 34 Taten der Geldwäsche und einen der Datenhehlerei – den Kauf von Daten einer geknackten Kreditkarte für acht Euro – waren dem Haupttäter nachgewiesen worden. Er hatte Geld, das zumindest zum Teil aus kriminellen Geschäften anderer stammte, über Konten in Portugal in die Internetwährung Bitcoin gewechselt und sie über diesen Umweg „gewaschen“.

Aus diesem Grund will der Staat nun 350 583 Euro von ihm – den Betrag, den er laut der Staatsanwaltschaft auf kriminelle Weise erhalten hat. Sein Bruder, der sein Bitcoin-Konto zur Verfügung gestellt und dafür eine Provision erhalten hatte, muss aus dem selben Grund rund 64 500 Euro an die Staatskasse abführen.

Man könne von einer Art Inflation sprechen, was solche Taten im Internet angehe, sagte Richter Winkelmann zu Beginn der Urteilsbegründung. Dabei seien Delikte wie Geldwäsche oder Hehlerei nicht neu. „Es sind alte Straftaten im elektronischen Kleid.“ Nichtsdestotrotz könne man feststellen, dass dieses „Geschäftsfeld“ im Internet immer größer werde.

Bewährung gebrochen

So ist der eine Bruder kein unbeschriebenes Blatt. Nur zwei Monate bevor er zu den jetzt angeklagten Taten schritt, war er einschlägig verurteilt worden. Die Bewährungsstrafe hatte offenkundig keine abschreckende Wirkung gehabt. Denn von seiner Wohnung aus begann er wieder seine krummen Geschäfte und brach damit die Bewährung, was strafverschärfend gewertet wurde. Mit der Zeit akquirierte er andere im Internet, sich ihr heißes Geld bei ihm waschen zu lassen. Die Provisionen waren erheblich, damit finanzierte er sich ein luxuriöses Leben, was er über soziale Medien im Internet auch anderen mitteilte. Mittlerweile sitzt er seit einem Jahr in Untersuchungshaft, sein Bruder wurde nach fünf Monaten entlassen.