Überholmanöver im Gotthardtunnel sind lebensgefährlich (Symbolbild). Foto: KEYSTONE FILE/dpa

Dem Gotthard-Raser aus Ditzingen droht offenbar keine Haftstrafe – zumindest nicht in Deutschland. Der Mann war 2014 über eine Schweizer Autobahn gerast und hatte das Leben anderer im Gotthard-Tunnel gefährdet.

Stuttgart - Der in der Schweiz verurteilte „Gotthard-Raser“ muss nicht in Deutschland ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch sagte, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hierzulande nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Grund sei, dass ein Tempoverstoß in Deutschland keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit sei, für die man nicht ins Gefängnis müsse.

Schweizer Richter hatten den Mann aus Ditzingen (Landkreis Ludwigsburg) 2017 in Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt - davon 18 auf Bewährung. Das Justizministerium in Bern hatte ein „Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe“ nach Baden-Württemberg übermittelt.

Mit Tempo 200 über die Schweizer Autobahn

Der Mann war 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Autobahn gebrettert und erst an einer Polizeisperre gestoppt worden. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Im Gotthard-Tunnel habe er das Leben anderer Verkehrsteilnehmer durch riskante Überholmanöver aufs Spiel gesetzt, sagten die Ankläger damals.

Solange der Mann nicht in die Schweiz ausreist, droht ihm nun keine Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Angaben des Landgerichts noch bis Donnerstag (22.3.) Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Bisher sei das aber nicht geschehen.