Neuneinhalb Jahre für versuchten Mord – so lautet das Urteil gegen einen 51-Jährigen. Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat einen Mann wegen versuchten Mordes an einer flüchtigen Bekannten verurteilt. Zusätzlich wurde die Sicherungsverwahrung gegen den 51-Jährigen angeordnet. Kommt er jemals wieder frei?

Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart hat einen 51 Jahre alten Obdachlosen zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zusätzlich verfügte die Strafkammer 1a, dass der Angeklagte in Sicherungsverwahrung muss. Der Mann hatte am 30. November vorigen Jahres einer flüchtigen Bekannten ein Messer in den Kopf gerammt.

„Es liegt an Ihnen, ob Sie jemals wieder frei kommen“, sagte Ute Baisch, Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer 1a. Die verhängte Sicherungsverwahrung wird nach Verbüßung der Gefängnisstrafe erneut von einem Gutachter überprüft. Sollte der etliche Male vorbestrafte Mann bis dahin eine Sozialtherapie erfolgreich absolviert haben, könne man von der Sicherungsverwahrung absehen, so Baisch.

Der Angeklagte, der seit 25 Jahren auf der Straße lebt, schwer alkoholkrank ist und zusammen gerechnet schon zwölf Jahre hinter Gittern verbracht hat, hatte sein späteres Opfer am Abend des 29. November 2016 in der Klett-Passage kennengelernt. Auch die 44-jährige Frau ist alkoholabhängig, allerdings nicht obdachlos. Weil sie Streit mit einem Mann aus ihrer Wohngemeinschaft hatte, nahm sie den 51-Jährigen mit in ihre Gemeinschaftsunterkunft nach Bad Cannstatt. Der Mann spekulierte wohl auf einen Schlafplatz. Ob er sich zudem Hoffnung auf Sex machte, ließ sich nicht klären. Der Angeklagte machte vor Gericht keinerlei Angaben.

Die Klinge bricht im Kopf ab

Gegen 2 Uhr wollte die Frau ihren nächtlichen Besucher, der auf dem Sofa schlief, loswerden. Mithilfe eines Mitbewohners komplimentierte sie den Mann hinaus. Dabei soll der 51-Jährige einen Wohnungsschlüssel gestohlen haben. Zwei Stunden später kam er zurück ins Zimmer der schlafenden Frau und rammte ihr ein Küchenmesser oberhalb des rechten Ohres in den Schädel. „Er war entschlossen, sie zu töten“, so Richterin Baisch. Die Klinge des Messers brach bei dem Stich ab und verschwand in der Wunde. Erst später in der Klinik wurde die Klinge entdeckt.

Obwohl der Mann sie anschließend würgte und ihr ein Kissen auf das Gesicht drückte, konnte die Frau ins Bad flüchten. Der Angeklagte floh aus der Wohnung. Ob er das Handy und den Geldbeutel des Opfers mitnahm, ließ sich nicht klären. Deshalb wurde er wegen des Versuchs eines heimtückischen Mordes verurteilt, nicht wegen versuchten Raubmordes. Das Motiv des Mannes soll Ärger gewesen sein – Ärger über seinen nächtlichen Rausschmiss, nachdem er der Frau mit seinem letzten Geld Bier gekauft hatte. Der Staatsanwalt hatte 13 Jahre Gefängnis plus Sicherungsverwahrung beantragt.