Zwei Albaner stehen nach einer mutmaßlichen Racheaktion vor dem Landgericht Stuttgart. Foto: dpa

Zwei Männer stehen vor dem Landgericht Stuttgart, weil sie zusammen mit anderen ein Rollkommando gebildet haben sollen, um einen Gastwirt zusammenzuschlagen. Der Hauptangeklagte bestreitet die Tat.

Stuttgart - Das Jochbein war gebrochen, die Augenhöhle ebenfalls, der Kiefer gleich an mehreren Stellen. Die zahlreichen Prellungen und Schürfungen listet Oberstaatsanwalt Thomas Hochstein schon gar nicht mehr auf. Den Betreiber einer Sisha-Bar in Weilimdorf hatte es am späten Abend des 7. Juli vorigen Jahres schlimm erwischt. Grund für die wüsten Prügel, die dem Mann auch das Leben hätten kosten können, soll ein Racheakt gewesen sein.

Gleich fünf Männer sollen sich den Geschädigten vorgenommen haben. Zwei aus der Gruppe sitzen jetzt vor der 1. Strafkammer des Landgerichts auf der Anklagebank – der 28-jährige mutmaßliche Haupttäter und sein 33-jähriger Arbeitskollege. Zwei der Schläger konnte die Polizei bisher nicht identifizieren, gegen einen dritten wird gesondert verhandelt werden. Der 28-jährige Albaner, der dem Wirt schon mehrmals Gewalt angedroht haben soll, habe sich an besagtem Abend mit seinen Komplizen zu der Bar begeben, so der Ankläger. Als sie den Wirt, der im Garten bediente, vor seinem Lokal sahen, seien sie auf ihn losgegangen.

Mehrere wuchtige Tritte gegen den Kopf

Alle fünf Männer sollen zugeschlagen haben. Das Opfer floh, die beiden Unbekannten und der 28-Jährige folgten ihm. Ein Unbekannter versetzte dem Wirt „aus dem Sprung heraus“, so die Anklage, einen Tritt gegen die Brust. Das Opfer knallte gegen eine Schaufensterscheibe, die dadurch zu Bruch ging. Dann soll der 28-Jährige dem wehrlosen Mann mehrere wuchtige Tritte gegen den Kopf versetzt haben.

Deshalb wirft der Staatsanwalt dem Albaner versuchten Totschlag vor. Sein ebenfalls albanischer Mitangeklagter soll sich gegen Ende des Überfalls zurückgehalten haben. Er sei mit den Tritten gegen den Kopf nicht einverstanden gewesen. Daher wird ihm lediglich gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Der 28-jährige Gerüstbauer, der in Deutschland mehrmals vorbestraft ist, auch wegen Körperverletzung, will nichts von einer Racheaktion wissen. Man habe bei dem 33-jährigen Mitangeklagten dessen Aufenthaltserlaubnis gefeiert. Weil der Alkohol ausgegangen sei, habe man in der Bar an der Pforzheimer Straße Nachschub holen wollen. Weil er mit dem Wirt über Kreuz sei, habe sein Kumpel den Whiskey holen sollen. Der Wirt habe den 28-Jährigen aber gesehen, es habe Streit gegeben. „Ich habe ihn nur mit einem einzigen Schlag gestreift“, sagt er. Wie der Mann zu den schweren Verletzungen gekommen sei, wisse er nicht.

Mehrfach mit Gewalt gedroht

Der für den Wirt lebensgefährliche Vorfall hat eine Vorgeschichte. Ende September 2016 war der Hauptangeklagte bei ihm in der Bar. „Ich war dort Stammgast“, sagt der 28-Jährige. Er war mit einem anderen Gast in Streit um einen Spielautomaten geraten und soll schließlich mit einer abgebrochenen Bierflasche auf den Wirt losgegangen sein.

Der Wirt erstattete Anzeige. In der Folge soll der 28-Jährige ihm mehrfach Gewalt angedroht haben, falls er die Anzeige nicht zurückziehe. Der Wirt dachte nicht daran.

Auch nach der jetzt angeklagten Prügelaktion soll es zu Verwerfungen gekommen sein. Erst hatten die zwei Angeklagten versucht, drei Frauen als Alibizeuginnen zu gewinnen, um so vorzutäuschen, gar nicht am Tatort gewesen zu sein. Das sei schiefgegangen, wie der 28-Jährige vor Gericht jetzt zugibt. Dann soll er seinen Mitangeklagten aufgefordert haben, die Schuld auf sich zu nehmen.

Insgesamt hat der 28-Jährige den Ermittlern bereits mehrere Versionen des Tathergangs aufgetischt. „Jetzt sage ich aber die Wahrheit“, betont er vor der 1. Strafkammer. Er sei kein Engel, und er müsse bestraft werden. „Aber nur für das, was ich wirklich getan habe“, so der Mann. Man darf gespannt sein, wie sein Mitangeklagter aussagen wird.