Das Landgericht Stuttgart ordnet die Unterbringung eines 51-Jährigen, der zuletzt in Winnenden gelebt hat, wegen zahlreicher Straftaten innerhalb eines halben Jahres an.
Etwas früher als geplant ist nach knapp zwei Monaten ein so genanntes Sicherungsverfahren gegen einen 51-jährigen Mann zu Ende gegangen, dessen Unterbringung im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in der Weissenau die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart nunmehr für einen längeren Zeitraum angeordnet hat.
Dort war der ehemalige Boxer, der noch immer über einen breiten Brustkorb und kräftige Arme verfügt, bereits vorläufig untergebracht. Sein Sport hat ihm nicht nur schöne Momente beschert. Er leidet unter einer Hirnverletzung, die zu einer psychischen Erkrankung geführt hat. Diese soll nunmehr im ZfP behandelt werden.
Körperverletzungen auf dem Kerbholz
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 51-Jährige, der im vergangenen Jahr abwechselnd im ZfP Winnenden oder in diversen Obdachlosenunterkünften im Raum Schwäbisch Gmünd gelebt hatte, zwischen Mai und November vergangenen Jahres dort 25 Straftaten begangen hatte. Ein Großteil davon waren Körperverletzungen, zudem Bedrohung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Ein Teil der Tatvorwürfe wurde allerdings eingestellt.
Opfer waren häufig Pflegekräfte oder Mitpatienten im ZfP Winnenden. So versetzte er im Mai vergangenen Jahres einem Mann einen Faustschlag und verursachte bei diesem eine Kieferprellung, weil er dachte, dieser sei ihm noch elf Euro schuldig. Einem anderen Mann versetzte er einen Schlag gegen die Brust, weil er sein Handy zurückhaben wollte – allerdings hatte er es ihm erst Sekunden vorher übergeben, da ihm der Mann beim Einrichten eines Programms helfen sollte.
Kieferprellung und Schürfwunden
Im Juli versetzte er einer Pflegehilfskraft, die den auf einer Trage fixierten 51-Jährigen zudecken wollte, mit der freien rechten Hand einen Schlag ins Gesicht, sodass das Opfer eine Kieferprellung und Schürfwunden erlitt. Als eine Pflegerin einige Tage später sagte, die Station sei kein Boxstudio, wurde der Mann so wütend, dass die Pflegerin aus Angst die Stationstür schloss. Daraufhin spuckte der 51-Jährige gegen die Tür, zerstörte einen Schrank und drohte der Pflegerin, sie umzubringen.
Im vergangenen November warf er im Haus der Gesundheit in Schwäbisch Gmünd nach einer Mitarbeiterin einen Stuhl, weil ihm die Aufnahme dort verweigert worden war. Zudem schmiss er mehrere Stühle und Tische um. Anschließend ging er vor das Haus, riss ein Verkehrsschild aus der Verankerung und versuchte, wieder in das Gebäude hineinzukommen. Dabei verursachte er einen Schaden von 250 Euro. Einen Arzt stieß er wenige Tage später in einer Notunterkunft in Mutlangen gegen die Wand, nachdem ihn dieser entlassen, aber ihm kein Geld mitgegeben hatte. 800 Euro Sachschaden waren die Bilanz seines Versuchs, auf einer Intensivstation ein Fenster aus dem Rahmen zu reißen und zu zerstören.
Der 51-Jährige leidet an Erinnerungsverlust
Der 51-Jährige hatte erklärt, er könne sich an viele Tatvorwürfe nicht mehr erinnern. Daher hatte die fünfte Große Strafkammer zahlreiche Zeugen vernommen. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Beide erklärten jedoch, auf Rechtsmittel zu verzichten, sodass das Urteil bereits rechtskräftig ist.