Der Angeklagte saß bereits sechs Monate in Untersuchungshaft. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ein 34-jähriger Waiblinger hat kinderpornografische Bilder mit Minderjährigen getauscht – und bekommt eine Bewährungsstrafe. Es ist nicht das erste Mal, dass er auffiel.

Als die Richterin Sina Rehberg am Ende der Beweisaufnahme verliest, was die Bewährungshelferin des Angeklagten ihm vor zehn Jahren in einem früheren Fall für eine Prognose gegeben hat, sagt sie: Es sei schon etwas unheimlich, das zu lesen. Denn in den zehn Jahren seit dem damaligen Prozess habe sich – abgesehen davon, dass er die Bewährungszeit bestand – nichts im Leben des Angeklagten geändert.

 

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Nun musste sich der 34-jährige Waiblinger erneut vor dem Landgericht Stuttgart für sexuellen Missbrauch und das Handeln mit kinder- und jugendpornografischem Material verantworten. Die Fälle, um die es im aktuellen Verfahren ging, spielten sich zwischen 2019 und 2021 ab. 2017 war die Bewährung für die Vorstrafe abgelaufen.

Der Ablauf war immer gleich: Der Angeklagte lernte die meist minderjährigen Jungen über Instagram oder Whatsapp-Gruppen kennen, und begann dann einen privaten Chat. In dessen Verlauf schickte er Aufnahmen von seinem erigierten Penis – und forderte die Jungen auf, das gleiche zu tun. Einmal soll es laut Anklage auch zum gemeinsamen Onanieren bei einem Videochat gekommen sein. Außerdem versandte er an mindestens zehn verschiedene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene pornografische Fotos und Videos.

Das Geständnis kommt prompt

Die Taten hätten sich genau so ereignet, es stimme alles, platzte der Angeklagte im Prozess heraus, kaum dass ihn die Richterin zu seinen persönlichen Lebensverhältnissen befragt hatte. Nach dem Werkrealschulabschluss machte er eine Ausbildung zum Industriemechaniker. In diesem Unternehmen ist er noch immer in der Logistik tätig und verdient dabei ungewöhnlich gut. So gut, dass er ein sechsstelliges Vermögen angespart hat. Dennoch lebt der 34-Jährige noch bei seinen Eltern: Die Mutter ist psychisch krank und leidet an Multipler Sklerose. Er traue sich nicht, sie allein zu lassen, sagte er. In der Vergangenheit habe er mehrere Selbstmordversuche vereiteln können, alleine, weil er anwesend gewesen sei.

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Sein Zimmer in der elterlichen Wohnung wurde von zwei Waiblinger Ermittlern mehrfach durchsucht. Das Zimmer sehe nicht so aus, wie man es von einem Erwachsenen vermuten würde, sagte einer der Beamten. Es sei vollgestopft mit Spielfiguren und Konsolen – ein Jugendzimmer eben. Die Chatverläufe mit den Minderjährigen seien ungewöhnlich für einen solchen Fall, sagte der zweite Beamte: Die Gespräche läsen sich, als seien es echte Freundschaften, und der Angeklagte habe keinen Druck ausgeübt.

Von Mithäftlingen verprügelt

Der Staatsanwalt Sven Reiss forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, ebenso wie der Verteidiger Marko Becker. Die Kammer folgte den Anträgen. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der 34-Jährige in der Justizvollzugsanstalt Stammheim während der Untersuchungshaft von Mithäftlingen wegen seiner Taten verprügelt worden war. Die Strafe wird drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Binnen der nächsten drei Monate muss er sich in eine Therapie begeben. „Gehen Sie es an“, sagte die Richterin. „Es ist Ihr Leben. Gestalten Sie es so, dass es gut für Sie wird.“ Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.