Das Landgericht Stuttgart zeigte wenig Milde mit der Trunkenheit des Angeklagten. Foto: dpa

Die betrunkene Autofahrt eines 20-Jährigen endete mit dem Tod eines ebenfalls betrunkenen Passanten, der auf der Straße lag. Der Angeklagte sagt, er habe sich an fast nichts erinnert.

Stuttgart - Weil er im vergangenen Sommer betrunken einen Fußgänger totgefahren hat, ist ein 20-Jähriger zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Mann nach einem Sommerfest in der Nacht zum 8. Juli 2017 mit drei ebenfalls betrunkenen Freunden im Auto nahe Kaisersbach einen auf der Straße liegenden, betrunkenen Fußgänger überfuhr.

Danach sei der Fahranfänger geflohen, ohne sich um den sterbenden 22-Jährigen zu kümmern. Der Auszubildende sagte vor Gericht, er könne sich nur an ein Rumpeln und sonst nichts mehr richtig erinnern. Er wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, versuchten Mordes und Fahrerflucht verurteilt.