Die Stuttgarter Kommunikationsagentur Bilekjaeger legt sich vor Gericht mit dem renommierten Automobilzulieferer Elring-Klinger an – weil der sich geweigert hatte, alle finanziellen Forderungen zu begleichen.
Seine Konzernstrategie nennt der Automobilzulieferer Elring-Klinger „Shape30“. Gemeint ist das Jahr 2030, „denn bis dahin wollen wir wesentliche Meilensteine auf unserem Transformationsweg erreicht haben“, heißt es auf der Internetseite. Nur mit einer intern wie extern gut kommunizierten Strategie glaubt das Unternehmen den Strukturwandel gut überstehen zu können. „Kern von Shape30 ist unser Unternehmenszweck, der Purpose“, heißt es etwa. „Die Vision verkörpert das Zielbild (...). Mit der Mission (...) skizzieren wir den Weg.“
Die Vermittlung solcher Schritte lassen sich Unternehmen viel Geld kosten. Im Frühjahr vorigen Jahres engagierten die Dettinger daher die Stuttgarter Kommunikationsagentur Bilekjaeger, um etwa ein „Design- und Branding-Konzept“ für die „Strategie 2030“ zu erstellen. Der Zeitdruck war hoch, da ist es in dieser Branche nicht unüblich, auf einen Rahmenvertrag für die jeweiligen Leistungen zu verzichten. Dies kann allerdings ins Auge gehen, wenn die Partner irgendwann nicht mehr gut harmonieren.
Zusammenarbeit im November beendet
So wie in diesem Fall: Schritt für Schritt hatte die Agentur noch im Sommer vorigen Jahres Konzeptionspakete zu den Themen „Werte“, „Purpose“, „Vision“ oder „Mission“ präsentiert. Infolge diverser positiver Reaktionen aus der Unternehmensführung sah sie sich auf dem richtigen Weg. Die Ideen und Entwürfe gelangten in den Vorstand. Für einen Teil der Arbeiten wurden in Summe 75 000 Euro gezahlt, die Begleichung offener Rechnungen wurde zugesichert. Doch im November 2023 vollzog Elring-Klinger eine Wende – die Kommunikationsabteilung des Zulieferers beendete die Zusammenarbeit.
In der Folge bemühte sich Agenturchef Heribert Stadler empört um eine vollständige Bezahlung, nicht zuletzt weil er für das eigentlich auf sieben Jahre angelegte Projekt neue Kräfte eingestellt hätte. Als Gesamtwert der Leistungen errechnete er 274 500 Euro plus 52 000 Euro Mehrwertsteuer. Darin enthalten war neben dem Honorar von 109 800 Euro ein sogenannter Buy-out-Faktor – gemeint sind exklusive Nutzungsrechte des geistigen Eigentums nach dem unplanmäßigen Aus der Kooperation für den Zeitraum von zehn Jahren. Doch fühlte sich Stadler kühl abgeblockt. Weil kein friedlicher Kompromiss möglich war, klagte er – als „David gegen Goliath“, wie er es empfand.
Rechtliche Bedenken wegen der Nutzungsrechte
Somit trafen sich die Kontrahenten nun vor dem Landgericht Stuttgart. Schon im Vorfeld waren die Wogen hochgegangen, etwa weil Elring-Klinger für die Agentur unvermittelt die Ansicht vertrat, Bilekjaeger nie einen Gesamtauftrag erteilt zu haben, sodass keine Zahlungen mehr zu leisten seien. Einen Dämpfer versetzte auch das Gericht dem Agenturchef, indem es „große Bedenken“ hinsichtlich der geforderten Entschädigung für die Weitergabe des Urheberrechts äußerte. Wenn ein Unternehmen für künftige Nutzungsrechte so hohe Summen zahlen müsse, ob es diese nutzt oder nicht, dann habe es keinen finanziellen Spielraum mehr, sich noch für eine andere Kommunikationsagentur zu entscheiden, hieß es.
Vergleichsvorschlag zögerlich angenommen
Auch um allen Beteiligten eine langwierige Vernehmung von Zeugen speziell aus dem Hause Elring-Klinger zu ersparen, machte das Gericht einen Vergleichsvorschlag: Das Unternehmen solle den Streit mit der abschließenden Zahlung von 60 000 Euro an die Agentur beenden; die Kosten des Verfahrens sollen gegenseitig aufgehoben werden. Letztlich willigten beide Seiten ein – im Einverständnis, auf öffentliche gegenseitige Vorwürfe künftig zu verzichten.