Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 72-jährigen Großvater und verhängt zahlreiche Auflagen.
Mit großer Erleichterung hat der grauhaarige Mann auf der Anklagebank sein Urteil aufgenommen: Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte den 72-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen achtfachen sexuellen Missbrauchs an zwei seiner Enkel. Damit wählte das Gericht genau die Mitte des Strafkorridors, auf den sich die Prozessbeteiligten am ersten Verhandlungstag Ende April mit einem Rahmen zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren und drei Monaten verständigt hatten. Auf diese Strafe hatte auch die Staatsanwaltschaft plädiert, die Verteidigung hatte ein Jahr und zehn Monate gefordert.