Das Landgericht in Stuttgart. Foto: dpa

Nach sechs Jahren Prozess hat das Landgericht Stuttgart einen 33 und einen 37 Jahre alten Mann wegen Betrugs zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt – wobei wegen der langen Prozessdauer fünf Monate bereits als abgegolten gelten.

Nach sechs Jahren Prozess hat das Landgericht Stuttgart einen 33 und einen 37 Jahre alten Mann wegen Betrugs zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt – wobei wegen der langen Prozessdauer fünf Monate bereits als abgegolten gelten.

Stuttgart - Spaß hat das niemandem mehr gemacht. „Ich bin froh, dass das jetzt endlich vorbei ist“, sagt einer der Angeklagten. Und er scheint allen Beteiligten aus der Seele zu sprechen. Denn nach sechs Jahren Prozess hat das Landgericht Stuttgart einen 33 und einen 37 Jahre alten Mann wegen Betrugs zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt – wobei wegen der langen Prozessdauer fünf Monate bereits als abgegolten gelten.

Die verurteilten Betrüger haben von Ende 2007 bis Anfang 2008 ein Call-Center in Bad Cannstatt betrieben, das ausschließlich dem Zweck diente, überteuerte Jugendschutzgesetztafeln für 69 Euro an Gastronomen zu verkaufen.

Den Opfern wurde vorgemacht, dass sie es mit einer Behörde zu tun hätten, die das alleinige Anrecht auf den Verkauf solcher Pflichtschilder hätte. Mindestens 406 Gastronomen fielen auf den Schwindel herein, in weiteren 372 Fällen konnte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Tätern den Betrugsversuch nachweisen. Ein mühseliges Unterfangen, das einen echten Mammut-Prozesses hätte nach sich ziehen können.

„Wenn die Verteidigung es darauf angelegt hätte, wären wir kaum daran vorbeigekommen, alle knapp 800 Geschädigten als Zeugen aufzurufen“, sagt Richter Martin Friedrich. Doch dazu ist es dann doch nicht gekommen. Dass die Angeklagten gleich zu Verfahrensbeginn geständig waren, habe nicht nur wegen des Reuefaktors, sondern auch wegen der Prozessbeschleunigung strafmildernd gewirkt. Dass der Prozess trotzdem satte sechs Jahre in Anspruch genommen hat, liegt daran, dass er lange hin- und hergeschoben wurde, wie es aus Verteidigerkreisen heißt.

Ursprünglich hat die Staatsanwaltschaft wegen bandenmäßigen Betrugs angeklagt – ein Rechtsterminus, der ab mindestens drei Tätern greift, die organisiert illegalen Geschäften nachgehen. Um diesen Verdacht zu untermauern, hatte die Anklage vergangenen Oktober acht Mitarbeiter des Cannstatter Call-Centers mitangeklagt, die für die Betrüger arbeiteten – denn den Tätern konnte nicht ein einziges selbst geführtes Telefonat nachgewiesen werden. Aber auch keinem der Telefonisten konnte nachgewiesen werden, sich mit dem gerissenen Duo bandenmäßig arrangiert zu haben.

Zähneknirschend ließ die Staatsanwaltschaft am Ende noch mal ihr Bedauern erkennen, dass die Verfahren gegen die anderen Beteiligten und damit der Vorwurf des bandenmäßigen Vorgehens aufgegeben werden mussten.

Bedauerlich sieht es auch für diejenigen Wirte aus, die gedacht hatten, sie würden nach dem Urteil das Geld für die billigen einlaminierten Pappschilder einfach so zurückbekommen. Das Gericht hat nämlich den Verfall von Wertersatz beschlossen, da das Firmenkonto mit 19 Euro längst eingefroren ist. Zwar können Geschädigte nun versuchen, ihre Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen. „Aber das hat wegen 69 Euro trotz unseres Anschreibens niemand versucht“, schloss die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.