Der Angeklagte beharrte bis zuletzt darauf, unschuldig zu sein. Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat einen 78-jährigen Sexualstraftäter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Zunächst hatte er die Taten gestanden und sie dann jedoch widerrufen. Das hatte Folgen für die Opfer.

Stuttgart - Die Beweislage war eindeutig, die Aussagen der Opfer zu überzeugend. Damit stand der Angeklagte mit seiner Unschuldsversion auf verlorenem Posten. Die Richterinnen und Richter der 4. Jugendschutzkammer des Landgerichts verurteilten den 78 Jahre alten Mann schließlich wegen Vergewaltigung, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis.

Damit war der Mandant von Verteidiger Stefan Holoch noch gut bedient. Die Staatsanwältin hatte vier Jahre und drei Monate gefordert. Holoch wollte allerdings eine Bewährungsstrafe. Die Strafkammer blieb weit unter dem Antrag der Anklägerin, weil der Analphabet nicht vorbestraft und ungewöhnlich alt für einen Ersttäter ist.

Der Missbrauch führt zu einem anderen Fall

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann Anfang September vorigen Jahres ein achtjähriges Nachbarmädchen missbraucht hat. Die Mutter des Kindes war einkaufen, der nette, alte Nachbar, den man schon länger kannte, sollte ein Auge auf die Kleine und deren Geschwister haben.

Der Mann spielte mit den Kindern, soll dann aber der Achtjährigen die Hose heruntergezogen und sie unsittlich berührt haben. Das stimme so alles nicht, man mache aus einer Mücke einen Elefanten, sagte der Angeklagte vor Gericht. Das Mädchen hatte sofort seiner Mutter von dem Vorfall berichtet. Die Polizei nahm den Nachbarn kurze Zeit später fest. Aus diesem Vorfall ergab sich schließlich der zweite Vorwurf, weil man DNA-Spuren gesichert und durch den Computer geschickt hatte.

Am 12. Oktober 2015 war eine damals 28 Jahre alte Frau am helllichten Tag vor ihrem Wohnhaus in Botnang massiv sexuell angegangen worden. Damals hatte man den Täter nicht ermitteln können.

Auf einem Video sieht man den Angeklagten, wie er die Frau in der Stadtbahn anspricht. Er fummelt am Schal der damals 28-Jährigen herum, umarmt und küsst sie. Als die Frau in die Stadtbahn nach Botnang umsteigt, folgt er ihr. Die Frau ist psychisch krank und deshalb als schwerbehindert eingestuft, was man ihr jedoch nicht ansieht. „Der Angeklagte hat aber schnell registriert, dass es sich um ein schwaches Opfer handelt“, sagte Stefanie Bartels, Vorsitzende Richterin der 4. Strafkammer.

Das Opfer leidet noch heute

Die Frau wehrt den 78-Jährigen mehrmals ab, trotzdem folgt er ihr bis nach Hause. Vor dem Wohnhaus befummelt er sie massiv und dringt sogar mit dem Finger in sie ein, was einer Vergewaltigung gleichkommt.

Vor Gericht sagte der Mann, die 28-Jährige habe es so gewollt. Und er habe ihr nachgegeben, weil er gedacht habe, sie „hat sicher noch nie einem Mann gehabt“.

Geradezu „abenteuerlich“ nennt die Richterin die Version des Angeklagten, und: „Eine Frau ist kein Selbstbedienungsladen.“ Er sei in beiden Fällen überführt.

Der 78-Jährige hatte bei der Polizei ein Geständnis abgelegt, dieses später allerdings widerrufen. Damit war es notwendig geworden, das Mädchen und die Frau als Zeuginnen zu hören. Es sei kein Grund dafür ersichtlich, warum die Opfer den Angeklagten zu Unrecht beschuldigen sollten, so Richterin Bartels.

Das Kind hat den Vorfall offenbar gut weggesteckt. Anders die Frau: Sie muss noch heute Medikamente nehmen, um den sexuellen Übergriff zu verarbeiten. Und sie musste ihre Wohnung aufgeben.