Ein Schock für den Kunden: Er wird am Geldautomaten mit einer Waffe bedroht. (Symbolbild) Foto: dpa

Eine Frau steht vor dem Landgericht wegen räuberischer Erpressung. Sie soll einen Mann beim Geldabheben bedroht haben. Der reagierte anders als erwartet.

Stuttgart - Viele schauen sich beim Geldabheben vorsichtig um, wer hinter ihnen steht. Dass diese Sicherheitsmaßnahme gerechtfertigt ist, zeigt ein Fall, der am Montag vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt wird. Dort muss sich eine 26 Jahre alte Frau wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten, weil sie einen Mann am Geldautomaten bedrohte.

Die Beschuldigte soll dem Mann eine Waffe in den Rücken gedrückt haben

Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft hat sich Folgendes zugetragen: An einem Samstagabend im vergangenen Herbst will ein Mann in Stuttgart Geld abheben. Er geht in den Vorraum der Bank und beginnt, seine Karte zu zücken und die Geheimzahl einzugeben. Da spürt er auf einmal eine Waffe in seinem Rücken: Hinter ihm steht eine Frau, die ihn mit einer Pistole bedroht. Dass es sich dabei um eine Schreckschusswaffe handelt, ahnt er nicht. Die Frau fordert Geld. Das Opfer hebt 1000 Euro ab und gibt die Scheine der 26-Jährigen. Die Frau will noch mehr, fordert den Mann auf, noch mehr abzuheben. Der Mann zieht weitere 1000 Euro aus dem Bankautomat, jedoch gibt er das Geld nicht her.

Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen

Die Polizei kann die Tatverdächtige später fassen. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als schwere räuberische Erpressung. Außerdem muss sich die Frau wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Für das Verfahren, das am Montag am Landgericht beginnt, sind weitere Termine am 7. und am 22. März vorgesehen.