Ein verurteilter Erpresser hat einen Teilerfolg vor dem Bundesgerichtshof erstritten – jetzt will er eine mildere Strafe. Foto: dpa

Ein 42-jähriger Mann, der eine Bank mehrmals mit gestohlenen Datensätzen erpressen wollte, versucht nun, vor dem Landgericht Stuttgart eine geringere Strafe zu erstreiten.

Stuttgart - Eines kann dem Mann aus Sachsen nicht vorwerfen: Nämlich, dass er die Flinte schnell ins Korn wirft. Der 42-Jährige kann hartnäckig sein. Sein Fall ist kurios, ja spektakulär. Der Programmierer ist wegen des Versuchs, eine Stuttgarter Bank dreimal zu erpressen, dreimal verurteilt worden. Jetzt steht er erneut, dieses Mal freiwillig, vor dem Stuttgarter Landgericht, um eine Reduzierung seiner aktuellen Strafe zu erreichen.

Der Mann war 2007 als externer Systemprogrammierer bei der Bank eingesetzt worden. Wenige Tage vor seinem Ausscheiden Ende Juni 2009 soll er vier Millionen Kunden-Datensätze auf einen USB-Stick kopiert haben: Namen, Adressen, Kontostände, Kreditkartenummern, auch von Kunden der Bank in den USA. Kurz darauf versuchte er, das Stuttgarter Kreditinstitut mit diesem illegal abgegriffenen Datenschatz zu erpressen. Seine Forderung: rund 200 Millionen Euro. Die Polizei nahm den Mann fest, das Landgericht verurteilte ihn zu vier Jahren Gefängnis.

Anwalt hilft bei der Erpressung

In der Haft knüpfte er Kontakt zu einem Anwalt, den er von seinem Plan überzeugte. Der Anwalt kontaktierte die Bank und verlangte eine zweistellige Millionensumme, die Geheimhaltung der sensiblen Daten müsse der Bank doch etwas wert sein. Das musste schiefgehen, und es ging schief. Im zweiten Prozess verurteilte das Landgericht den heute 42-Jährigen im Januar 2012 zu weiteren drei Jahren Gefängnis. Der Anwalt kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Mitte März 2014 kam der Sachse auf freien Fuß. Er zog zu seiner Mutter nach Dresden. Doch die Idee, die Bank in Stuttgart zu erleichtern, scheint ihn nicht losgelassen zu haben. In ihm reifte offenbar der Plan, die Weltöffentlichkeit an seiner Geschichte teilhaben zu lassen. Die TV-, Buch- und Filmrechte müssten doch Millionen wert sein. Im Juli 2014 schrieb er an den Anwalt der Bank, er erwäge seine Story publik zu machen, auch in den USA. Die Rechte der Bank würden dabei gewahrt. Später bot er dem Kreditinstitut direkt die Rechte für seinen „Datenskandal-Film“ an. Das sei so mit seinen „amerikanischen Rechtsberatern“ besprochen. Beim Preis für die internationalen Rechte orientiere man sich an dem Erfolgsfilm „Das Parfüm“, also jeweils zehn Millionen Euro für Deutschland und die USA, sieben Millionen für Großbritannien und zwei Millionen für Spanien. Macht summasummarum 29 Millionen Euro.

Der Angeklagte hat eine Persönlichkeitsstörung

Im nächsten Schreiben zog der erfolglose Erpresser dieses Angebot zurück. Mehr oder weniger die ganze Medienwelt sei an seiner Story, sprich an dem Datenskandal bei der Bank, interessiert. Die Verantwortlichen der Bank erstatteten schließlich Anzeige, der 42-Jährige wurde wegen versuchter Erpressung erneut zu drei Jahren verurteilt.

Er legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) blieb zwar bei der versuchten Erpressung, bemängelte aber, die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten sei bei der Strafzumessung nicht genügend berücksichtigt worden. Der Fall wurde ans Landgericht zurückverwiesen. „Mein Ziel ist es, eine erheblich geringere Strafe zu erreichen“, sagt der Mann, der inzwischen 20 Monate in U-Haft sitzt, vor der 19. Strafkammer. Das müsse man prüfen, so Vorsitzender Richter Norbert Winkelmann, aber: „Die damals verhängten drei Jahre sind relativ maßvoll.“ Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre beantragt. Der Prozess wird fortgesetzt.