Das Landgericht Stuttgart hat zwei Iraker vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Männer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Sie werden für ihre fünfmonatige Untersuchungshaft entschädigt.

Stuttgart - Der Staatsanwalt fordert jeweils vier Jahre Gefängnis für die zwei Angeklagten, die beiden Verteidiger wollen Freisprüche. Am Ende des Vergewaltigungsprozesses folgen die Richterinnen und Richter der 8. Strafkammer des Landgerichts der Verteidigung. Dem mutmaßlichen Opfer, das als Nebenklägerin am Prozess beteiligt ist, schießen während der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Ulrich Tormählen die Tränen in die Augen.

„Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen“, so Richter Tormählen. Die Kammer habe der 41-jährigen Frau alles geglaubt, betont er. „Wir konnten aber nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen, dass die Willensäußerungsfähigkeit der Nebenklägerin erheblich eingeschränkt war“, sagt der Richter. Das Juristendeutsch verlangt nach Aufklärung, doch der Reihe nach.

Das Trio landet in einem Erotikkino

Am 29. Juli vorigen Jahres hatten die zwei 25 Jahre alten Männer, die 2015 als Flüchtlinge aus dem Irak nach Deutschland gekommen waren, die 41-Jährige beim Christopher Street Day kennengelernt. Nahe des Neuen Schlosses habe man sich nett unterhalten. Einer der Männer sei zwar zudringlich geworden, trotzdem war die angetrunkene Frau mit den Irakern mitgegangen. Sie habe förmlich an ihnen geklebt, hatten die jetzt Freigesprochenen ausgesagt. Schließlich landete das Trio in einem sogenannten Event- und Erotikkino an der Steinstraße. Dort soll es zum Sex gekommen sein.

Der Staatsanwalt sagt, die Frau sei so stark betrunken gewesen, dass sie die Übergriffe der Männer nicht habe abwehren können. Sie sei auch nicht mehr in der Lage gewesen, ihren Unwillen merklich zum Ausdruck zu bringen. Die Männer hätten diesen Zustand ausgenutzt. Die Iraker dagegen sagen, sie hätten gar keinen Sex mit der Frau gewollt, sie seien förmlich dazu gedrängt worden. Die Expertise einer Gutachterin, die sich unter anderem auf Zeugenaussagen und Videoaufnahmen stützt, brachte die Wende zugunsten der Männer. Die Zeugen hätten nicht festgestellt, dass die Frau stark betrunken gewesen sei. Auf den Videoaufnahmen mache sie auch nur einen leicht angetrunkenen Eindruck. Lediglich „milde motorische Einschränkungen“ könne man ihr attestieren, heißt es im Gutachten. Nach dem Vorfall habe einer der Männer die 41-Jährige noch zum Bahnhof gebracht und sie auf ihren Wunsch hin in den richtigen Zug gesetzt. Das alles deute darauf hin, dass die Frau in der Lage gewesen sei, ihren Willen klar zu äußern. Das hat sie bei der mutmaßlichen Tat offenbar nicht getan. Eine „erhebliche Einschränkung der Willensäußerungsfähigkeit“ könne jedenfalls nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden.

Gutachten bringt die Wende

„Das Gutachten war der Nackenschlag für die Anklage, daran kommen wir nicht vorbei“, so Richter Tormählen. Im Zweifel müsse die Kammer für die Angeklagten entscheiden. Das bedeute Freispruch und Entschädigung für die erlittene fünfmonatige U-Haft.