Die Angeklagte wartet auf den Prozessbeginn im Landgericht Schweinfurt. Foto: dpa/Nicolas Armer

Die 27-Jährige soll ihre Schwangerschaft verheimlicht haben. Der Vater hatte den leblosen Körper des Kindes nach der heimlichen Geburt im Badezimmer gefunden.

Schweinfurt - Weil sie ihr Neugeborenes nach der Geburt nicht versorgt hatte und sterben ließ, ist eine Mutter zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die 27-Jährige habe ihre Schwangerschaft verschwiegen und mit „großer Rücksichtslosigkeit“ gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag vor dem Landgericht Schweinfurt.

Eine Persönlichkeitsstörung sei zwar festgestellt worden, habe aber die Angeklagte nicht in erheblichem Umfang beeinträchtigt. Das Urteil lautet auf Totschlag und ist noch nicht rechtskräftig.

Der Vater hatte den leblosen Körper seines Kindes kurz nach der heimlichen Geburt im August 2020 im Badezimmer der Wohnung in Schweinfurt gefunden. Die Ergotherapeutin, die bereits während ihrer Schulzeit einen Sohn zur Welt gebracht hatte, war laut Auffassung der Kammer nicht bereit gewesen, wirtschaftliche und persönliche Einschränkungen durch ein weiteres Kind in Kauf zu nehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau zunächst wegen Mordes angeklagt. Sowohl das Gericht, als auch die Staatsanwaltschaft sahen letztlich aber kein Mord-Merkmal. Dennoch sei die 27-Jährige nach der Geburt dem wehrlosen Kind zu Schutz und Beistand verpflichtet gewesen und habe es nicht versorgt.