Ex-OB Christel Augenstein (Mitte) mit ihrem Verteidiger Wolfgang Kubicki beim Prozessauftakt am Landgericht Mannheim im August dieses Jahres Foto: dpa

Der Verteidiger Wolfgang Kubicki fordert, das Verfahren auch für die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein einzustellen. Ein Gutachter der JP Morgan Investmentbank hielt die Zinsgeschäfte für rechtlich zulässig.

Pforzheim/Mannheim - Es bröckelt in beiden Teilen des Sitzungssaals A am Landgericht Mannheim. Die Zahl der Zuhörer hat seit dem Prozessauftakt im August merklich abgenommen und lag zuletzt bei kaum noch zehn Personen. Und auch auf der Anklagebank sind von ursprünglich fünf nur noch zwei Personen übrig: Christel Augenstein, die frühere Oberbürgermeisterin von Pforzheim, sowie ihre damalige Stadtkämmerin Susanne Weishaar. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Untreue vor, weil sie in der Zeit von 2002 bis 2009 zahlreiche spekulative Zinsgeschäfte abgeschlossen hatten – am Ende stand für die Stadt Pforzheim ein Verlust von zwölf Millionen Euro.

Doch wie die Staatsanwaltschaft die Sachlage mittlerweile einschätzt, ist nicht mehr so eindeutig. Immerhin ist das Verfahren gegen drei Angeklagte im Prinzip eingestellt worden: zwei Mitarbeiter der JP-Morgan-Investmentbank und einen Mitarbeiter der Stadt Pforzheim. Die drei zahlten eine Geldauflage, deren Höhe jedoch extrem unterschiedlich ist: Der städtische Mitarbeiter kam mit 9000 Euro davon, die Bankangestellten – beziehungsweise ihr Arbeitgeber – zahlen zusammen stattliche 525 000 Euro. Eine Schuld scheint man den dreien jedenfalls nicht mehr anlasten zu können.

Bezüglich des Sachverhaltes gibt es kaum Dissens

Wolfgang Kubicki, einer der Verteidiger von Ex-OB Christel Augenstein, fordert deshalb auch für seine Mandantin eine Einstellung des Verfahrens. Darauf habe sich die Staatsanwaltschaft aber nicht einlassen wollen. Kubicki, nach eigener Angabe derzeit sehr im Stress, weil er als stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender maßgeblich auch die Koalitionsverhandlungen vorbereiten müsse, kündigte für den Fall einer Verurteilung aber schon jetzt Berufung an: „Es kann doch nicht sein, dass eine Oberbürgermeisterin jede Vorlage der Verwaltung erst durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen muss.“ Sie habe sich schlicht auf ihre Verwaltung verlassen.

Wie Andreas Lindenthal, der Vorsitzende Richter der Großen Wirtschaftsstrafkammer, zu den Vorwürfen steht, ist naturgemäß offen. Er betonte am Dienstag aber, dass es zwischen allen Beteiligten inhaltlich kaum Dissens gebe: „Es geht also allein um die rechtliche Bewertung der Sachverhalte, und die erfolgt erst am Ende.“ Vielsagend fügte er aber hinzu: „Auch wir haben im Verlauf des Prozesses dazugelernt.“

Ob Pforzheim also in rechtlicher Hinsicht die Zinsgeschäfte mit der Deutschen Bank abschließen und später durch Spiegelgeschäfte mit der JP-Morgan-Bank absichern durfte, das ist die Kernfrage in diesem Verfahren. Das hohe Risiko der Verträge steht dagegen nicht zur Bewertung an. Am Dienstag trat als einer der letzten Zeugen ein früherer Berater der JP-Morgan-Bank auf. Claus Pegatzky, heute Professor an der GGS-Hochschule in Heilbronn, hatte etwa 2006 ein Gutachten für Morgan erstellt. Das bedeutet, dass die Bank sich der schwierigen rechtlichen Situation bewusst war und sich Hilfe holte. Pegatzkys Fazit lautete: Die Geschäfte seien in Ordnung gewesen, aber da es in Pforzheim um die „Restrukturierung einer Restrukturierung“ gegangen sei, habe er damals schon vor der Komplexität und dem dadurch höheren Risiko gewarnt. „Das Geschäft war zulässig. Ob die Kommune dann das Risiko eingehen will, ist eine politische Entscheidung“, sagte Claus Pegatzky. Als möglicherweise letzter Zeuge trat am Dienstag Konrad Weber auf, der als damaliger stellvertretender Kämmerer bis Mitte September selbst angeklagt gewesen war. Im Zuge der Finanzkrise 2007 waren viele Derivatgeschäfte – in Deutschland hatten Hunderte von Kommunen solche Verträge abgeschlossen – in Schieflage geraten. Nach einem Workshop des Deutschen Städtetags in Potsdam war Weber mit zahlreichen Bedenken nach Pforzheim zurückgekehrt, denen er in internen E-Mails auch Ausdruck verlieh. Die Betreffzeile habe häufig bezeichnenderweise gelautet: „Derivate zum x-ten“. Diese Bedenken seien aber der Oberbürgermeisterin nie direkt zur Kenntnis gebracht worden, räumte Weber auf Nachfrage Kubickis ein.

Der Prozess wird vermutlich noch in diesem Jahr enden

Richter Andreas Lindenthal betonte am Dienstag, dass sich das Verfahren aus seiner Sicht dem Ende zuneige und dass vermutlich nicht mehr alle geplanten Sitzungstermine in Anspruch genommen werden müssten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben nun noch die Möglichkeit, weitere Zeugen zu benennen. Dann folgen wohl schon die Plädoyers.