Die Verteidiger des Angeklagten stellen Befangenheitsanträge gegen sämtliche Richter. Dadurch verzögert sich das Verfahren, weil Sachverständige vor Gericht nicht aussagen können.
Der 13. Tag im Totschlags-Prozess um die tote Feuerwehrfrau aus Marbach am Landgericht Heilbronn hätte eigentlich den Sachverständigen gehören sollen. An den beiden weiteren Verhandlungstagen am 25. Juni und 5. Juli waren die Plädoyers und die Verkündung des Urteils vorgesehen. Doch der Zeitplan ist nunmehr obsolet. Die Verhandlung am Dienstag stand im Zeichen von Befangenheitsanträgen der Verteidigung, so dass sich der Prozess bis weit in den Juli hinein verzögern wird.
Der Vorsitzende Richter Martin Liebisch hatte zunächst einen Beschluss der Kammer verkündet, mit der diese einen Befangenheitsantrag der Verteidiger gegen die Rechtsmedizinerin Melanie Hohner zurückwies. Die Anwälte hatten bemängelt, dass die Gutachterin Fragen stelle, die nicht mehr von ihrem Auftrag erfasst seien. Nach diesem Beschluss baten die beiden Verteidiger um eine halbstündige Unterbrechung, und stellten eine Stunde später dann einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter. Verteidiger Franz Friedl begründete dies damit, dass die Richter offenbar eine innere Haltung eingenommen hätten, die an ihrer Unvoreingenommenheit zweifeln ließe.
Diese Verzögerungen führten dazu, dass für die Erläuterung der Gutachten von Rechtsmedizinerin Hohner und des psychiatrischen Sachverständigen Thomas Heinrich keine Zeit mehr war. Diese sollen nun zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, dazu hat die Kammer fünf weitere Termine bis zum 26. Juli ins Auge gefasst.
Angeklagter äußert sich erstmals zu seinem Lebenslauf
Darüber hinaus äußerte sich erstmals der 29-jährige Angeklagte zu seinem Lebenslauf. Er erklärte, seinen leiblichen Vater nicht gekannt zu haben und später adoptiert worden zu sein. Aufgewachsen sei er in Großingersheim, nach dem Hauptschulabschluss habe er eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik gemacht und rund zehn Jahre bei drei verschiedenen Firmen gearbeitet. Ein Alkoholproblem, das im Prozess immer wieder mal thematisiert wurde, habe er nicht. Seit Ende Februar muss sich der 29-Jährige wegen Totschlags an seiner Ehefrau vor dem Landgericht verantworten. Beide waren Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr, allerdings in unterschiedlichen Ortsgruppen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte mit seiner Frau in der Nacht zum 6. August 2023 wegen der Trennung in Streit geraten und hat sie dann getötet.
Danach habe er sie in den Keller getragen und mit brennbaren Materialien ein Feuer entzündet, um seine Tat zu verschleiern. Er habe sich nicht darum gekümmert, in was für eine Lebensgefahr er die größtenteils schlafenden und ahnungslosen 38 Bewohner brachte. Die Anklage lautet auf Totschlag, versuchten Mord in 38 Fällen und besonders schwere Brandstiftung.