Wer vor Privathäusern demonstriert, überschreitet eine rote Linie, findet Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Foto: dpa//arijan Murat

Ein Mann, der eine Demonstration vor dem Wohnhaus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann angeführt haben soll, will die hohe Geldstrafe nicht zahlen.

Eine unangemeldete Corona-Demonstration vor dem Wohnhaus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Sigmaringer Ortsteil Laiz kommt erneut vor Gericht. Vor dem Landgericht in Hechingen muss sich am Mittwoch ein 53-jähriger Mann aus Sigmaringen verantworten. Er soll die Demo vor einem Jahr angeführt haben.

Bereits im Mai war der Mann vom Sigmaringer Amtsgericht deshalb zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 250 Euro, insgesamt also 30 000 Euro, verurteilt worden. Damit gälte der Mann offiziell als vorbestraft. Dagegen legte er Berufung ein. Auch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Damit kann das Landgericht das erstinstanzliche Urteil sowohl abmildern als auch verschärfen.

Spaziergänger skandieren gegen die Impfpflicht

Am 13. Februar des vergangenen Jahres waren rund 60 so genannte Spaziergänger vor das Wohnhaus des Ministerpräsidenten gezogen und hatten unter anderem gegen die Corona-Impfpflicht skandiert – nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unter der Anleitung des 53-Jährigen.

Dessen Anwalt gab zunächst an, sein Mandant habe lediglich seine Hunde Gassi geführt und sei zufällig vorbeigekommen. Auf Polizeivideos war nach Ansicht des Sigmaringer Amtsgerichts allerdings zu erkennen, wie der Mann ein großes Holzkreuz trägt. Er sei sehr religiös und eigentlich auf dem Weg zum Friedhof gewesen, rechtfertigte sich der Mann daraufhin.

Auch vor den Häusern von Bürgermeistern wird demonstriert

Die unangemeldete Demonstration in Laiz sorgte für eine große Debatte in einer Zeit, in der auch andernorts Kundgebungen vor den Wohnadressen von Regierungsvertretern und Bürgermeistern stattfanden. Kretschmann sagte, das Demonstrationsrecht sei ein hohes Gut, wer unangemeldet vor Privathäusern demonstriere, überschreite allerdings eine „rote Linie“. Während der Demo war er aber offenbar nicht zuhause. Das Sigmaringer Landratsamt erklärte das Umfeld von Kretschmanns Wohnhaus später zum Sperrgebiet für Demonstrationen.

Der Berufungsprozess ist zunächst auf einen Tag angesetzt. Das Landgericht erließ verschärft Sicherheitsauflagen für den Prozess.