Angeklagt ist ein 33 Jahre alter Mann aus Spanien. Foto: dpa

Ein Mann aus Spanien steht in Freiburg vor Gericht, weil er einer der acht Angeklagten im Missbrauchsfall Staufen ist. Bei ihm fand die Polizei massenweise Kinderpornos. Was die Prozessbeteiligten vor dem Urteil fordern, wird aber hinter verschlossenen Türen verhandelt.

Freiburg - Im siebten und vorerst letzten Prozess im Missbrauchsfall von Staufen werden die Plädoyers hinter verschlossenen Türen gehalten. Das gelte auch für das letzte Wort des Angeklagten vor dem Urteil, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Das habe das Gericht habe am Montag entschieden. Grund sei der Schutz von Persönlichkeitsrechten. Das Urteil werde öffentlich sein. Es werde voraussichtlich am 6. August verkündet. Die Plädoyers sollen Gerichtsangaben zufolge nicht-öffentlich an diesem Freitag sein.

Angeklagt ist ein 33 Jahre alter Mann aus Spanien. Er hat gestanden, einen damals in Staufen lebenden und heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewaltigt und hierfür Geld gezahlt zu haben. Zudem gibt es gegen ihn Mordermittlungen. Der aus der Nähe von Barcelona stammende Mann steht laut Staatsanwaltschaft im Verdacht, ein Mädchen missbraucht und erdrosselt zu haben. Diese Vorwürfe sind laut Gericht jedoch nicht Teil der Anklage in dem in Freiburg laufenden Prozess.

Der Junge aus Staufen war jahrelang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und deren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) haben das gestanden. In dem Fall gab es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen.

Staatsanwaltschaft fordert Schmerzensgeld für den Jungen

Der Spanier ist einer der Männer, die sich laut Anklage an dem Jungen vergangen haben. Bei ihm seien mehrere hunderttausend Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt gefunden worden, sagte ein Polizeibeamter am Montag als Zeuge vor Gericht. Gewalt sei dabei ein bestimmendes Thema. Peitschen und Schlagen seien die Vorlieben des Angeklagten. Dieser hatte dies auch eingeräumt.

Der Prozess wird fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft will den Angaben zufolge eine langjährige Haftstrafe für den Angeklagten sowie anschließende Sicherungsverwahrung erreichen. Zudem wird, wie in bisherigen Prozessen auch, Schmerzensgeld für den Jungen gefordert.

Auch in den bisherigen Prozessen waren die Plädoyers aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes stets nicht-öffentlich gewesen.