Der Täter wurde 2017 am Landgericht Freiburg verurteilt. (Archivbild) Foto: dpa/Patrick Seeger

Die Täter war zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, weil er 2016 in Endingen eine Joggerin vergewaltigt und getötet hatte. Nun muss sich das Gericht aber erneut mit der Frage nach der Sicherungsverwahrung befassen.

Freiburg - Das Landgericht Freiburg muss sich erneut mit dem Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin in Endingen befassen. Es verhandelt am 21. und 22. Juni über die Frage der Sicherungsverwahrung, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Begründung sei nicht ausreichend hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2019 entschieden. Zugleich bestätigte er damals die lebenslange Haftstrafe gegen den Täter.

Das der Täter er vorzeitig nach 15 Jahren freikommt, bleibt weiter so gut wie ausgeschlossen, denn der BGH bestätigte auch die besondere Schwere der Schuld. Der Täter, ein Fernfahrer aus Rumänien, hatte im Prozess vor dem Landgericht gestanden, sein Opfer im November 2016 in einem Wald in den Weinbergen des 9000-Einwohner-Ortes Endingen vergewaltigt und erschlagen zu haben.

Der bei seiner Verurteilung im Dezember 2017 40 Jahre alte Mann war 7 Monate nach der Tat in einer Spedition in Endingen festgenommen worden. Die Ermittler waren dem Vater dreier Kinder über die Auswertung von Lkw-Mautdaten auf die Spur gekommen.