Wegen der ungleichen Behandlung von Vermietern in unterschiedlichen Städten sei die Mietpreisbremse verfassungswidrig. Foto: dpa

Nach Einschätzung des Berliner Landgerichts ist die seit 2015 geltende Mietpreisbremse verfassungswidrig. Das Landgericht argumentierte, es liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern in unterschiedlichen Städten vor.

Berlin - Die seit 2015 geltende Mietpreisbremse ist nach Einschätzung des Berliner Landgerichts verfassungswidrig. Das teilte das Gericht am Dienstag in einem Hinweis zu einem Urteil in einem Mietstreit mit. Gleichzeitig betonte es, für eine Entscheidung über die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes sei nur das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Das Landgericht argumentierte, es liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern in unterschiedlichen Städten vor. Ob eine Miete gesetzlich begrenzt werde, sei abhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese weiche aber je nach Stadt wesentlich voneinander ab.

In München liege die Vergleichsmiete um bis zu 70 Prozent über der von Berlin

Als Beispiel nannte das Gericht Berlin und München: In der bayerischen Landeshauptstadt liege die Vergleichsmiete um bis zu 70 Prozent über der von Berlin. Außerdem würden Vermieter, die bereits in der Vergangenheit zu hohe Mieten nahmen, begünstigt, weil sie diese bei einer neuen Vermietung beibehalten dürften.

Das Landgericht hatte die Klage einer Mieterin behandelt. Die Frau forderte von ihrem früheren Vermieter Geld zurück, weil sie ihrer Ansicht nach zu viel Miete gezahlt hatte. Einen kleinen Betrag bekam sie zugesprochen, die Forderung über weitere Rückzahlungen wiesen das Amtsgericht Wedding und nun das Landgericht in zweiter Instanz ab. In dem Urteil ging es um Fragen der Mietberechnung und den Beschwerdeweg der Mieterin.