Die Angeklagte wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild) Foto: imago images/Jan Huebner/Huebner via www.imago-images.de

Eine Babysitterin hatte ihren Schützlingen im Februar 2019 in Berlin die Ersatzdroge Methadon verabreicht, um diese ruhig zu stellen. Ein Säugling starb an den Folgen – nun wurde die Frau verurteilt.

Berlin - Nach dem Methadon-Tod eines zehn Wochen alten Säuglings in Berlin ist seine damalige Babysitterin zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach die 39-Jährige am Donnerstag unter anderem der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Angeklagte habe dem Kind im Februar 2019 die Ersatzdroge Methadon verabreicht und dabei auch deren Gefährlichkeit erkannt, begründete die Vorsitzende Richterin. Der Junge, ein Zwilling, sei wenige Stunden später an einer Vergiftung gestorben.

Die Angeklagte sei bereits vor Antritt ihrer Nachtschicht bei den Zwillingen müde gewesen, hieß es weiter im Urteil. Sie habe beiden Babys Methadon gegeben, um sie ruhig zu stellen. „Sie wollte es sich leichter machen.“ Das kleine Mädchen habe die Wirkung des verabreichten Methadons ausgeschlafen.

Das führte zum Schuldspruch

Mehrere Indizien hätten zum Schuldspruch geführt, so das Gericht. Die 39-Jährige habe die Babys in der Nacht vor dem Tod des Jungen allein betreut. Erste Symptome seien am Morgen aufgetreten. Die Mutter der Kinder habe in einem anderen Zimmer geschlafen. Methadon habe der Angeklagten zur Verfügung gestanden - als Ersatzdroge. Die Angeklagte habe auch Täterwissen offenbart. Als die Todesursache noch nicht bekannt gewesen sei, habe sie gegenüber einer Zeugin von einer Methadon-Vergiftung gesprochen.

Laut Anklage sollen dem Jungen mindestens 0,125 Milligramm Methadon verabreicht worden sein. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von siebeneinhalb Jahren Gefängnis gefordert. Die Verteidiger verlangten Freispruch. Ein absichtliches Verabreichen sei nicht nachgewiesen worden, so eine Anwältin. Es handele sich um eine „winzige Menge, die irgendwie in den Mund des Säuglings gekommen ist“. Die Angeklagte ist seit vier Monaten inhaftiert. Mit Rechtsmitteln gegen das Urteil wird gerechnet.