Harald Range bei dem Pressestatement, das ihn seinen Job gekostet hat. Foto: dpa

Der geschasste Generalbundesanwalt Harald Range verteidigt den Angriff auf Justizminister Maas. Der habe ihn den Job gekostet – sei aber nötig, damit Range nicht „wie ein geprügelter Hund“ vom Hof habe schleichen müssen.

Berlin - Der im Zuge der Landesverrat-Affäre gefeuerte Generalbundesanwalt Harald Range hat seine Ermittlungen gegen kritische Journalisten und seine öffentlichen Attacken gegen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigt. „Ich wollte nicht wie ein geprügelter Hund vom Hof schleichen, sondern aufrecht durchs Tor gehen – auch um mich nicht strafbar zu machen“, sagte Range der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ).

Man könne nicht einfach ein Beweismittel austauschen, fügte er mit Blick auf ein externes Gutachten hinzu, das auf Veranlassung von Maas gestoppt wurde. Darin war ein externer Fachmann zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei Veröffentlichungen des Blogs Netzpolitik.org über Aktivitäten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Internetüberwachung um den Verrat von Staatsgeheimnissen handelt.

Range hatte ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen zwei Blogger von Netzpolitik.org eingeleitet. Das wurde vielfach als Angriff auf die Pressefreiheit kritisiert, die Regierung distanzierte sich. Am Dienstag griff Range Minister Maas frontal an und erklärte: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“ Noch am selben Tag beantragte Maas Ranges Versetzung in den Ruhestand.

Nach Informationen der „FAZ“ war der Bundesanwaltschaft schnell klar, dass sich der Verdacht des Landesverrats eher gegen mögliche Verräter im Verfassungsschutz richten würde als gegen die Blogger. Die habe Range von dem Verfahren unterrichtet, um eine mögliche Verjährung von Vorwürfen wegen Bestimmungen des Presserechts zu verhindern. Range habe angedeutet, dass er sich ansonsten womöglich wegen Strafvereitelung strafbar gemacht hätte, schreibt die Zeitung.