Manche sind beruflich auf dem Dach, andere haben andere Gründe. Foto: dpa/Christian Charisius

Ein Jugendlicher fällt in die Tiefe, weil er nachts Mädchen in der Jugendherberge besuchen möchte. Kann so etwas von der Versicherung gedeckt sein?

Stuttgart - Das Sozialversicherungsrecht hat seine ganz speziellen Tücken. Besonders deutlich wird das, wenn Arbeitnehmer ihren Bürostuhl verlassen und sich auf den Weg machen – in Richtung Kantine zum Beispiel. Dann sind die Arbeitnehmer nämlich gesetzlich unfallversichert, schließlich dient das Mittagessen ja der Schaffenskraft. Die Zeit in der Kantine und auch auf der Toilette ist aber sozialversicherungsrechtliches Privatvergnügen. Wer beim Essen oder auf dem nassen Boden der Personaltoiletten ausrutscht, der ist nicht versichert. Der Versicherungsschutz endet sozusagen an der Tür. Das ist gefestigte Rechtsprechung.

 

Luftiger Weg ins Mädchenzimmer

So gesehen ist die Entscheidung des baden-württembergischen Landessozialgerichts von ganz besonderer Bedeutung. Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob der Sturz eines 17-Jährigen vom Dach einer Jugendherberge als Arbeitsunfall einzuordnen ist oder nicht. Der junge Mann hat dort nicht etwa als Hausmeister gearbeitet, sondern wollte auf luftigem Weg des Nachts das Mädchenzimmer erreichen. Die Herberge hatte er auf Wunsch seines Ausbildungsbetriebes für ein Seminar besucht, so wie die Mädchen im Nachbarzimmer auch. Nach acht Metern Fallhöhe und mehreren Operationen lehnt die Berufsgenossenschaft jede Haftung ab. Zu Unrecht, sagt das Landessozialgericht, und verweist auf gruppendynamische Prozesse unter Jugendlichen und „altersbedingte Unreife“. Objektiv betrachtet sei die Annäherung über das Dach zwar „in hohem Maße vernunftwidrig“. Allerdings gebe es noch einen „inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit“. Die Berufsgenossenschaft soll zahlen. Das muss sie in der Regel übrigens nicht, wenn es zu Unfällen nach der Kippenpause kommt. Rauchen ist Privatvergnügen und dient nicht zur Erhaltung der Arbeitskraft.

„In hohem Maße vernunftwidrig“