Der Konflikt um die Corona Soforthilfe spitzt sich zu: Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut und Finanzminister Bayaz können noch keine Lösung vorlegen. Überraschungen sind möglich.
Der Streit um die unrechtmäßig vom Land verlangten Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen spitzt sich zu. Mitte Dezember hatte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) für den Januar eine Lösung zugesagt, doch diese kann sie noch nicht bieten. Die Opposition schäumt und fordert im Wirtschaftsausschuss ultimativ eine schnellstmögliche Antwort vor allem für die besonders in Frage stehenden 62 000 Unternehmen und Selbstständigen, die Corona Soforthilfe vor dem 8. April 2020 beantragt hatten, später aber zur Erstattung der Hilfsleistungen aufgefordert wurden.
Bayaz: Der Regierung sind an der Stelle die Hände gebunden
Hinter den Kulissen wird, wie es heißt, hektisch an Auswegen entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg gearbeitet, der dem Land am 9. Oktober eine schwere Niederlage beigebracht hatte. Eine neue Wendung in diesem Polit-Krimi brachte Finanzminister Danyal Bayaz ins Spiel: Demnach sollen es nun die Koalitionsfraktionen richten, die doch zuvor noch die Regierung öffentlich in die Pflicht genommen hatten, ein Ergebnis zu präsentieren.
„Als Spitze der Verwaltung, die die Landesregierung ist, sind wir streng an die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung gebunden“, sagt der Grüne. „Das heißt, der Regierung sind an der Stelle die Hände gebunden.“ So müsse „die Initiative, um das gesetzgeberisch zu heilen, aufgrund der rechtlichen Lage von den Regierungsfraktionen ausgehen“. Das vom Wirtschaftsministerium noch im vorigen Jahr eingeholte Gutachten zeige eindeutig, dass die „Freiheitsgrade des Haushaltsgesetzgebers“ größer seien als der Ermessensspielraum der Regierung.
Unlängst hatte Bayaz die Wirtschaftsministerin noch aufgefordert, erst einmal ein „rechtssicheres Verfahren“ vorzulegen – was Hoffmeister-Kraut zusätzlich unter Druck gesetzt hat. Insofern hat sie jetzt auch ihre Wortwahl verändert: „Wir haben Wege aufgezeigt, die man gehen kann“, sagt sie für ihr Ressort. Die Koalition arbeite nun an einer Lösung, „damit wir so schnell wie möglich auch die Situation befrieden und unseren Unternehmen, die vom VGH-Urteil betroffen sind, Sicherheit geben.“ Es sei „unsere Verantwortung, hier maximale Rechtssicherheit und Verlässlichkeit herzustellen“. Sobald die Lösung gefunden sei, „werden wir als Koalition umfassend informieren“.
Grüne: Wirtschaftsministerin ist in der Pflicht
Der Grünen-Sprecher im Ausschuss, Felix Herkens, sieht weiterhin „die Wirtschaftsministerin in der Pflicht, für die Umsetzung einen Weg vorzuschlagen“. Daran werde „innerhalb der Koalition mit Hochdruck gearbeitet“. Dem SPD-Wirtschaftsexperten Boris Weirauch platzt mangels weiterführender Informationen jedoch der Kragen. „62 000 Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg warten seit November auf eine Antwort der Wirtschaftsministerin und des Finanzministers, denn die Regierung hat die Corona-Soforthilfen zurückgefordert und nicht der Landtag.“ Das Thema müsse „vor der Landtagswahl vom Tisch“. Notfalls werde der Wirtschaftsausschuss bis zum 8. März wöchentlich tagen „und die beiden Minister solange vorladen, bis sie eine Lösung präsentieren“.
SPD: Regierung soll endlich in die Pötte kommen
Die Betroffenen warteten seit gut anderthalb Jahren auf ihr Geld – „430 Millionen Euro werden der Wirtschaft an Liquidität entzogen“, rügt Weirauch. Jedes Mal bekenne die Regierung im Ausschuss, dass eine Lösung in Arbeit sei. „Wie lange sollen die Leute noch warten: Bis die neue Landesregierung im Amt ist und am Ende des Jahres einen Nachtragshaushalt beschließt?“ Die SPD erwarte, dass die Regierung „endlich in die Pötte kommt“. Ähnlich äußert sich FDP-Fachmann Hans Dieter Scheerer: „Es kann nicht sein, dass man abwartet, bis die Legislaturperiode rum ist und dann schaut, wie man es vielleicht in die nächste Legislatur bringt.“ Den Betroffenen könne er nur noch sagen: „Dann geht wieder zu Gericht. Klagt. Holt euch das Geld!“
Nur noch zwei reguläre Tage im Plenum
An diesem Mittwoch und Donnerstag findet das letzte reguläre Landtagsplenum dieser Legislaturperiode statt – so bräuchte es im Grunde noch Sondersitzungen von Landtag und Wirtschaftsausschuss, um das Verfahren bis März parlamentarisch über die Bühne zu bringen. „Der Landtag ist voll handlungsfähig“, meint der Finanzminister.
Dennoch pocht der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Erik Schweickert (FDP) auf ein „ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ – mit einem Gesetzentwurf, der rechtlich überprüfbar sein müsse. Da habe er eine „ganz klare Erwartungshaltung“ an die Regierungsfraktionen – es dürfe nicht so laufen wie beim sogenannten „Heizungsgesetz“ der früheren Ampelregierung im Bund, als Abgeordnete wegen zu wenig Zeit, sich damit zu befassen, vor Gericht gezogen seien. Auch den Abgeordneten der Oppositionsfraktionen dürften nicht nur ein paar Stunden gegeben werden, um die komplexe Materie zu bewerten – wozu die Ministerien Monate Zeit hätten. Ferner bemängelt er, dass das 25 000 Euro teure externe Gutachten von der Regierung unter Verschluss gehalten wird.
Ganz weit hergeholt ist die Sorge vor einem Hauruck-Verfahren durch Regierung und Regierungsfraktionen ohne ausgiebige Beteiligung des Ausschusses nicht. Dem Vernehmen nach ist angedacht, noch diese Woche einen Gesetzentwurf einzubringen – womöglich mit einer ersten Lesung am Mittwoch und einer zweiten am Donnerstag. Zu groß ist der Druck aus der Wirtschaft, Ergebnisse zu liefern. Konkretes müsste sich bis Dienstagabend entscheiden, dann befindet das Landtagspräsidium über Anträge auf eine Erweiterung der Tagesordnung.