Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich noch nicht zu der „komplexen rechtlichen Materie“ geäußert. Foto: dpa

Über den Umgang mit dem Verwaltungsgerichtsurteil zur Luftreinhaltung in Stuttgart hat die grün-schwarze Landesregierung nach wie vor nicht entschieden. Bis Anfang Oktober hat sie noch Zeit.

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung hat nach wie vor nicht über den Umgang mit dem Verwaltungsgerichtsurteil zur Luftreinhaltung in Stuttgart entschieden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bekräftigte am Dienstag in Stuttgart, es handele sich um eine komplexe rechtliche Materie. Die Regierung werde die Zeit brauchen, die sie habe, um drei Optionen zu prüfen: eine Anerkennung des Urteils, eine Berufung oder eine Sprungrevision.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Ende Juli auf Klage der Deutschen Umwelthilfe hin entschieden, dass die im Entwurf eines neuen Luftreinhalteplans vorgesehenen Maßnahmen nicht reichen, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft in Stuttgart nachhaltig zu verbessern. Das beklagte Land versucht, Fahrverbote für alte Diesel-Autos in Stuttgart zu verhindern.

Die Landesregierung hat bis Anfang Oktober Zeit, eine Entscheidung zum Umgang mit dem Urteil zu treffen. Die Grünen wollen allenfalls eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mittragen - Partei und Fraktion erwägen aber auch eine Annahme des Urteils. Die CDU tendiert bislang zur Berufung. Kretschmann selbst hat noch nicht öffentlich zu erkennen gegeben, wozu er neigt.