Auch die Kleinkindbetreuung nehmen die Finanzkontrolleure unter die Lupe. Foto: dpa

Die baden-württembergische Landesregierung muss kräftig sparen. In seiner Denkschrift 2016 macht der Landesrechnungshof Vorschläge.

Stuttgart - Baden-Württemberg muss noch strenger sparen, fordert der Landesrechnungshof. Es müsse die Schuldenbremse möglichst zügig in die Landesverfassung aufnehmen.

Von 2020 an dürfen Bund und Länder keine neuen Schulden mehr machen – so verlangt es das Grundgesetz. Dazu müsse die Landesregierung den Haushalt „in guten Zeiten wetterfest machen“, forderte Max Munding, Präsident des Landesrechnungshofs, bei der Vorstellung der Denkschrift 2016 am Montag in Stuttgart. Im Klartext bedeutet das, die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben dauerhaft zu schließen. Im nächsten Jahr beträgt diese voraussichtlich 800 Millionen Euro, 2020 könnten es sogar 2,8 Milliarden Euro sein. Hauptgrund für das wieder größer gewordene Defizit sind die Kosten für Flüchtlinge und Asylsuchende. Alle Haushaltsbereiche müssten durchforstet werden, so Munding.

Das tut auch der Landesrechnungshof. Größere Klarheit sei unter anderem bei der Stellenverteilung nötig, kritisierte er. So habe das Kultusministerium zu viele Lehrer aus den Schulen ins Ministerium abgezogen. Anfang 2015 hatte das Ministerium neben 273 eigenen Stellen weitere 146 Stellen für verschieden Aufgaben mit abgeordneten Lehrern besetzt. Das Ministerium müsse seinen Stellenbedarf offenlegen und bei Bedarf Stellen entsprechend verlegen – allerdings müsse dies „stellenneutral“ geschehen, forderte er.

Fehlerhafte Verteilung der Körperschaftssteuer

In den vergangenen Wochen gab es hitzige Debatten über die Pläne von Grün-Schwarz, 98 zusätzliche Stellen in den Ministerien zu schaffen. Diese seien wegen des Regierungswechsels und zusätzlicher Aufgaben nötig, verteidigte sich die Landesregierung. 44 davon sollten bis 2021 auch wieder wegfallen. Die Opposition warf der neuen Regierungskoalition hingegen vor, sie blähe die Ministerien unnötig auf.

Nach Angaben von Munding ist die Zahl der Vollzeitstellen in den Ministerien seit dem Jahr 2010 von 2950 auf derzeit 3277 Stellen angewachsen. Damit sei die Landesregierung „ausreichend“ ausgestattet.

Mehr einnehmen könnte das Land aus Sicht des Rechnungshofs, wenn die Steuergesetze richtig angewandt würden. Durch falsche Berechnungen bei der Kirchenabgeltungssteuer seien 2011 dem Land über 5 Millionen Euro entgangen. Bis heute seien die Fehler nicht überall beseitigt Das führe zu jährlichen Ausfällen von etwa zwei Millionen Euro. Millionenausfälle gebe es auch durch eine fehlerhafte Verteilung der Körperschaftssteuer zwischen Bund und Ländern. Nach Überprüfungen durch den Landesrechnungshof seien bisher mehr als 26,7 Millionen Euro an Baden-Württemberg zurückgeflossen.

Staatsministerium könnte bei der Landesvertretung in Berlin sparen

Bis zu 40 Millionen Euro jährlich könnte das Land sparen, wenn es bei der Informations- und Datenverarbeitung vorankäme. „Die Ziele sind formuliert“, jetzt müsse deren Umsetzung ermöglicht werden, sagte Munding. Zudem verlangt der Landesrechnungshof, bei der Justiz Stellen abzubauen. Bei richtiger Anwendung des Personalbemessungssystems könnten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften mindestens 360 Servicekräfte eingespart werden, weitere Entlastungen gebe es durch die Notariats- und Grundbuchamtsreform.

In seinem 224-seitigen Bericht führt der Landesrechnungshof auch kleinere Sparmöglichkeiten an. So könne das Staatsministerium bei der Landesvertretung in Berlin sparen – bei Fahrten von rund 20000 Kilometern jährlich würden dort auch drei statt derzeit fünf Dienstwagen genügen, so die Finanzkontrolleure. Auch sollte kein Geld mehr für die App fließen, mit der die Landesvertretung über ihre Arbeit informieren will – sie werde kaum genutzt.

Deutlich aufgeheizter könnte die Diskussion werden, falls die Landesregierung der Empfehlung zur Finanzierung der Kleinkindbetreuung folgt. Ein Drittel der Einrichtungen seien zu groß, mancherorts die Ausstattung zu luxuriös, kritisiert der Landesrechnungshof. Er fordert eine Pauschale - dann müssten statt des Landes die Träger selbst Extrawünsche bezahlen. Derzeit übernimmt das Land 68 Prozent des Unterhalts.