Rena Riedel und Erika Elser teilen sich gerne ein Zimmer im Urbacher Alexander-Stift Foto: Gottfried Stoppel

Einzel- statt Doppelzimmer, mehr Gemeinschaftsflächen – die Anforderungen der Landesheimbauverordnung sind für die Urbacher Pflegeeinrichtung eine finanzielle Herausforderung. Niemand wolle die Schließung, betont das Sozialministerium.

Urbach - Anfangs kannten sie sich gar nicht – doch inzwischen teilen sich Rena Riedel und Erika Elser seit rund eineinhalb Jahren im Alexander-Stift in Urbach ein Zimmer. „Wir kommen so gut miteinander aus. Ich möchte bestimmt kein Einzelzimmer“, sagt Erika Elser. Die 78-Jährige würde sich alleine nicht wohlfühlen. „Auf alle Fälle ist es schöner zu zweit als alleine“, findet auch Rena Riedel, für die Elser bereits die dritte Zimmernachbarin ist – die anderen beiden sind verstorben. Probleme habe es nie gegeben, erzählt die 87-Jährige. Dass ihr Doppelzimmer im Pflegeheim laut der Landesheimbauverordnung nicht mehr lange Bestand haben soll, können die Frauen nicht verstehen. „Die, die die Gesetze rausbringen, haben doch keine Ahnung!“, sagt Riedel. „Allein im Zimmer verdeppert man doch.“

Das baden-württembergische Sozialministerium hat im Jahr 2009 eine Verordnung erlassen, deren zehn Jahre dauernde Übergangsfrist 2019 ausläuft. Es „muss für alle Bewohnerinnen und Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen“, heißt es darin unter anderem. Die Lebensumstände in den Heimen sollen das „höchst mögliche Maß an Normalität“ erreichen – „und kennzeichnend für Wohnen unter normalen Lebensumständen ist immer auch die Verfügbarkeit einer geschützten Privat- und Intimsphäre“, teilt eine Sprecherin mit.

Zudem sei die Vorstellung, dass pflegebedürftige Menschen nur mit einem Zimmernachbarn das Alleinsein überwinden könnten, nicht realistisch. „Bei einem gut geführten Heim halten sich die Bewohner tagsüber in den Gemeinschaftsräumen der Wohngruppe auf und haben dort die Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten“, so die Ministeriumssprecherin. In Doppelzimmern werde den Menschen das Recht auf Privatsphäre abgesprochen.

50 Bürger haben investiert

Gaby Schröder, die Geschäftsführerin des Alexander-Stifts, sieht hinter den Plänen zwar gute Absichten. Bei Neubauten möge dieser Standard durchaus sinnvoll sein, betont sie. Doch die Urbacher Einrichtung stellt die Regelung vor Probleme: Da die Bereiche des betreuten Wohnens inzwischen klar von der Pflege getrennt werden müssen, hat sich die Zahl der Pflegeplätze im Alexander-Stift bereits von 39 auf 28 reduziert. Mit dem Einzelzimmerzwang fallen weitere sechs Plätze weg. „Mit 22 Pflegeplätzen kann ich das Heim nicht mehr wirtschaftlich betreiben“, sagt Schröder. Dann drohe die Schließung.

Das wiederum würde nicht nur Bewohner und Personal treffen – sondern auch 50 Bürger. Sie sind die Eigentümer des Alexander-Stifts, die sich im Jahr 2000 am so genannten Bürger-Investoren-Modell beteiligt haben: Sie kauften Pflegezimmer oder Wohnungen im betreuten Wohnen der Einrichtung; entweder, um später selbst einzuziehen oder als zusätzliche Altersvorsorge. Auch die Gemeinde Urbach und der Förderverein Alten- und Krankenversorgung haben in das Heim investiert. „Das Bürger-Investoren-Modell wurde damals von Seiten der Politik sehr gelobt, sogar Delegationen aus dem Ausland kamen zu Besuch – und jetzt werden wir allein gelassen“, kritisiert Martina Fehrlen, die Bürgermeisterin. „Wir machen uns große Sorgen, wie sich die Landesheimbauverordnung hier auswirkt.“

Sozialministerium: Ausnahmen sind möglich

Würde man anbauen, um trotz des Einzelzimmerzwangs die bestehende Zahl der Pflegeplätze aufrecht erhalten zu können, müssten die nötigen Investitionen von allen Eigentümern gleichermaßen getragen werden. „Da sehe ich große Schwierigkeiten“, sagt Fehrlen. Denn nicht jeder Eigentümer habe dafür die nötigen finanziellen Mittel. Auch eine weitere Bestimmung aus der Verordnung stellt der Bürgermeisterin zufolge ein Problem dar: So müssen die Gemeinschaftsbereiche ausgeweitet werden. Das heißt, dass ein Eigentümer, der ein Pflegezimmer besitzt, das zu Allgemeinfläche umgewandelt wird, dann quasi keinen Mieter mehr hat. „Wie setzt man das finanziell um?“, fragt Fehrlen. Sie kann nicht nachvollziehen, warum die Landesregierung keinen Bestandschutz gewährt, so wie das etwa in Bayern der Fall sei.

Andreas Vogelmann, der stellvertretende Leiter des Pflegereferats im Sozialministerium, betont hingegen, dass die Verordnung nicht radikal umgesetzt werde: „Niemand vertritt die Auffassung ‚besser gar kein Heim, als eines, das nicht den Vorgaben entspricht’.“ So sei es durchaus möglich, dass Einrichtungen von den Vorgaben befreit werden, wenn die Umsetzung technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. In bis zu 400 Fällen im Land habe man bereits Fristen verlängert oder Befreiungen gewährt.

Ein Konzept kostet Geld

Vogelmann kritisiert, dass das Alexander-Stift bisher kein schlüssiges Umsetzungskonzept geliefert und etwa mit der Unterstützung eines Architekten ausgelotet habe, welche baulichen Veränderungen möglich sind. „Dafür muss man Geld in die Hand nehmen und natürlich ist das schwierig bei 50 Eigentümern“, sagt er. Vor diesem Hintergrund sei ein Bürger-Investoren-Modell aus Sicht des Sozialministeriums ungeeignet für ein Pflegeheim, zumal Investitionen in einem solchen Betrieb immer wieder vorgenommen werden müssten, und zwar unabhängig von der Landesheimbauverordnung. Alle Einrichtungen müssen Anpassungsanstrengungen unternehmen, stellt Vogelmann klar.

Die Übergangsfrist für das Alexander-Stift in Urbach wurde bereits bis 2024 verlängert. Gaby Schröder hofft, dass sich eine Lösung für das Pflegeheim findet. Denn in Rudersberg, wo es derzeit ähnliche Probleme gibt, haben die Betroffenen jüngst eine Petition gestartet, der sich die Urbacher angeschlossen haben. Erst kürzlich waren deshalb Mitglieder des Petitionsausschusses und Landtagsabgeordnete des Wahlkreises vor Ort. „Es gab positive Signale“, berichtet Schröder.

Die Bewohner sind besorgt

Die Zukunft des Alexander-Stifts und die der Doppelzimmer treibt die Bewohner um. „Immer wenn in der Zeitung darüber berichtet wird, bin ich damit beschäftigt, die Leute zu beruhigen“, erzählt Katharina Gamauf, die Leiterin des Haus- und Pflegediensts. Sie hat beobachtet, dass sich die Senioren in Doppelzimmern gegenseitig unterstützen und einander Halt geben. „Wir bekommen oft Anfragen für Doppelzimmer, auch von den Angehörigen“, sagt Geschäftsführerin Gaby Schröder.

Die Landesheimbauverordnung sieht vor, dass „zwei nebeneinanderliegende Zimmer zu einer Nutzungseinheit zusammen geschlossen und von zwei Personen gemeinsam genutzt werden können“ – etwa durch eine Verbindungstür. „Dass explizit Doppelzimmer nachgefragt werden, kann sehr vereinzelt vorkommen, ist aber nicht die Regel“, sagt eine Sprecherin des Sozialministeriums. „Grundsätzlich gibt es die Konstellation, dass zwei Bewohner in einer stationären Einrichtung zusammenleben wollen, nur ganz selten.“ Es sei daher davon auszugehen, dass es einer fähigen Einrichtungsleitung zeitnah gelänge, diesem Wunsch zu entsprechen.