Karsten vom Bruch darf wohl endgültig nicht mehr zu Bosch zurückkehren. Foto: Schiermeyer

Der frühere Entwicklungsingenieur und gerade erst wiedergewählte Bosch-Betriebsrat Karsten vom Bruch erleidet eine weitere Niederlage vor Gericht. Das Landesarbeitsgericht bekräftigt seine Kündigung.

Es ist wohl der letzte Akt eines vierjährigen juristischen Streits – unter den das Landesarbeitsgericht (LAG) in Stuttgart nun einen Schlussstrich gezogen hat. Demnach ist die Kündigung des Bosch-Betriebsratsmitglieds Karsten vom Bruch wirksam. Seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wurde abgewiesen, und eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nicht möglich.