Atommüll soll sicher in einem Endlager gelagert werden. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Das Landesamt für Geologie in Freiburg hat Fachkritik an der Auswahl von Teilgebieten für den Standort eines atomaren Endlagers geübt. Wichtige Daten aus dem Südwesten seien nicht berücksichtigt worden.

Freiburg - Die fachliche Kritik war erwünscht im Beteiligungsprozess bei der Endlagersuche, und sie ist nun auch prompt erfolgt: Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg hat auf 35 Seiten einige Kritik an der Ausweisung von vier Teilgebieten in Baden-Württemberg durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) geübt. Bekanntlich hält die Bundesgesellschaft rund 47 Prozent der Landesfläche Baden-Württembergs für nicht ungeeignet als Standort für ein atomares Endlager. Die Geologen aus Freiburg aber kritisieren eine Pauschalisierung und Generalisierung bei der Abwägung der geeigneten Gebiete; außerdem bemängeln sie, dass bestimmte Aspekte der Erdbebengefahr nicht berücksichtig wurden und einige sehr wichtige der insgesamt 58 000 Datensätze, die aus dem Südwesten an den Bund geliefert worden sind, keine Beachtung in dessen Bewertung fanden. Das gelte für übermittelte Daten über das Nördlinger Ries.

 

Baden-Württemberg liegt im Spannungsfeld der Alpen

Zunächst kritisieren die Autoren des Landesamtes, dass beim Ausschlusskriterium „aktive Störungszonen, tektonische Störungszonen“ auf eine mit dem Maßstab 1:250 000 gezeichnete und somit recht grobe Übersichtskarte benutzt worden ist. Das sei „unzureichend“ im künftigen Verfahren, denn so erfasse man nur überregionale Strukturen. „Da sich das Landgebiet Baden-Württemberg in den vergangenen 34 Millionen Jahren im tektonischen Einflussgebiet der Alpenbildung und dem dazugehörigen Spannungsfeld befand, sollten alle bisher bekannten Störungen der geologischen Karte 1:50 000 von Baden-Württemberg spezifisch auf ihre Aktivität geprüft werden“, heißt es in dem Bericht. Durch eine regionale und lokale Betrachtung von Störungsfeldern könnten Widersprüche in der Teilgebietsausweisung beseitigt werden. Bei der Anwendung der Abwägungskriterien habe die BGE, „geschuldet dem deutschlandweit pauschalen Vorgehen“, wohl auf Referenzdaten zurückgreifen müssen, heißt es. Für Baden-Württemberg aber seien lokale Datensätze vorhanden, die „zutreffendere und genauere Ergebnisse“ lieferten.

Eine mögliche, neue Vergletscherung ist nicht berücksichtigt

Auch fehlt dem Landesamt der Aspekt, wie sich eine, durch eine in einem Zeitraum von einer Million Jahre möglich wiederkehrende Kaltzeit, erneute Gletscherbildung in den Alpen auf das nahe Baden-Württemberg auswirken könnte. „Ausgleichsbewegungen“ auf der Erdkruste seien da zu erwarten. Schließlich wurde auch die Geeignetheit des Opalinustons – eins von drei Wirtsgesteinen für eine unterirdische Endlagerung – angezweifelt. Er ist vor allem in der Donauregion vorhanden. Die Verbreitung des Opalinustons sei „pauschal“ anhand der Mächtigkeit – also der Dicke des Gesteinspakets – des Mitteljuras ausgewiesen. Der habe aber oberhalb der eigentlichen Tonschichten noch weitere, teilweise Grundwasser führende Gesteinsschichten, die kein Wirtsgestein seien. Dies führe zu einer „Überschätzung“ des Wirtsgesteins Opalinuston im Südwesten, so die Autoren. Auch sei der lokalen Schwankungen unterworfen, die müssten anhand vorhandener Daten überprüft oder später genauer untersucht werden.