Bisher erhalten Beamte im Vorbereitungsdienst nur die Hälfte der Reisekosten erstattet Foto: dpa

Beamte im Vorbereitungsdienst sollen künftig bei Dienstreisen mehr Trennungsgeld erhalten – wenn ihr Ministerium Ja dazu sagt.

Stuttgart - Von einer Ausbildung zum Beamten profitiert nicht nur der Staat, sondern auch der Auszubildende selbst, war der Landesgesetzgeber 1975 überzeugt. Deshalb beschloss er seinerzeit, dass „Nachwuchsbeamte die im Rahmen der Ausbildung entstehenden Aufwendungen aufgrund von Ausbildungsabordnungen und Ausbildungsreisen zur Hälfte selbst zu tragen haben“. Das könnte sich bald ändern.

Die „bisher strikte und ausnahmslose Begrenzung der Reisekosten- und Trennungsgelderstattung“ auf 50 Prozent solle ersetzt werden durch eine flexible Regelung, antwortete Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) kürzlich auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag. „Die obersten Dienstbehörden werden ermächtigt, in ihrem Geschäftsbereich von dieser Kürzung abzusehen. Damit soll die Attraktivität der Ausbildung im öffentlichen Dienst gesteigert werden.“

SPD vermisst Klarheit

Der SPD-Abgeordnete Sascha Binder befürchtet, dass von der geplanten Neuregelung nur wenige wirklich profitieren werden. „Es darf bezweifelt werden, wie insbesondere die Ressorts mit einem hohen Anteil an Beamtinnen und Beamten auf Widerruf von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch machen werden beziehungsweise können“, sagte er. Schließlich gebe es im Gesetzentwurf die Einschränkung, dass „besondere dienstliche Gründe“ für eine höhere Erstattung vorliegen müssten. Ihm sei daher „schleierhaft“, wie die Landesregierung die Ausbildung im öffentlichen Dienst attraktiver machen wolle.

Dass sich die grün-schwarze Koalition Binders Kritik zu Herzen nimmt, ist eher unwahrscheinlich. Denn das Finanzministerium will vermeiden, dass die Ausgaben für die Dienstreisen von Beschäftigten nach der Gesetzesänderung in die Höhe schnellen. Rund 35 Millionen Euro gibt das Land jährlich dafür aus. Davon entfallen derzeit rund vier Millionen auf die 19300 Beamten im Vorbereitungsdienst, vor allem auf angehende Lehrer, Finanzbeamte und Polizisten.

25 oder 35 Cent?

Um die Reisekosten zu begrenzen, ist unter anderem auch geplant, dass Beamte bei Bahnfahrten nicht mehr generell erster Klasse fahren dürfen: Das hat bei vielen Betroffenen Unmut ausgelöst – dadurch werde das Arbeiten unterwegs erschwert, argumentieren die Kritiker. Deshalb wollen die Grünen, dass die einzelnen Ressorts darüber entscheiden. Die CDU hingegen fordert, dass ab 100 Kilometer generell erste Klasse gefahren werden darf.

Unterschiedliche Meinungen gibt es auch noch bei der so genannten Wegstrecken-Entschädigung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Dienstreisende, die ihr eigenes Fahrzeug benutzen, 25 Cent pro Kilometer erhalten. Wenn ein besonderes dienstliches Interesse daran besteht, können 35 Cent gezahlt werden. Das wäre beispielsweise bei Betriebsprüfern und Amtstierärzten der Fall, die ihre Ziele nur schwer und mit großem Zeitaufwand mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen könnten, oder auch bei Lehrern, die an eine andere Schule abgeordnet wurden. Die CDU hingegen verlangt für dienstliche Fahrten im Privat-Pkw generell 35 Cent pro Kilometer, für Außendienstler und Fahrgemeinschaften 45 Cent. Das hält Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) für ein falsches Signal. Bei der Wahl des Beförderungsmittels müssten neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch die Erfordernisse des Klimaschutzes beachtet werden. Nach der Osterpause werden Grüne und CDU weiterverhandeln.