Das Land Baden-Württemnberg will die Bedingungen für Fußgänger durchleuchten. Die Fortbewegung zu Fuß sei viel zu lange vernachlässigt worden, erläuterte Verkehrsminister Hermann anlässlich des Kongresses "Los geht’s". (Symbolbild) Foto: dpa

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg will mit einem sogenannten Fußverkehrs-Check die Bedingungen für Fußgänger im Land durchleuchten. Begehungen von Kommunen sollen zeigen, wo es beim Fußverkehr im Argen liegt.

Stuttgart - Wer zu Fuß zur Arbeit gehen oder Behördengänge und Shoppen ohne Auto erledigen will, findet nicht immer ideale Bedingungen vor. Der „Geschichte des vergessenen“ Fußgängers will Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) jetzt ein neues, ganz anderes Kapitel hinzufügen. Darin geht es um die politische Unterstützung des klimafreundlichen, gesundheitsfördernden und kostengünstigen Fußverkehrs, der bislang - anders als der Auto- und der Radverkehr - kaum eine Lobby hatte. Voraussetzung seien grün gestaltete und sichere Wege, die mit dem öffentlichen Verkehr kombinierbar seien. Auch die Stadtentwicklung müsse den Fußgänger mehr in den Blick nehmen, erläuterte der Minister anlässlich des Kongresses „Los geht’s“ am Donnerstag in Stuttgart.

Wird im Südwesten derzeit jeder vierte Weg auf Schusters Rappen zurückgelegt, soll es nach den Vorstellungen Hermanns im Jahr 2030 jeder dritte sein. Ein hoher Fußverkehrsanteil sei ein Zeichen für hohe Lebensqualität. Da die Verantwortung für den Fußverkehr vor allem bei den Kommunen liegt, will das Ministerium ihnen unter die Arme greifen.

Im Frühjahr können sich zehn Kommunen bewerben

Sie können künftig mit dessen Hilfe sogenannte Fußverkehrs-Checks vornehmen: Begehungen von Kommunen oder bestimmter Quartiere in Gemeinden sollen Politikern, Verwaltungen und Bürgern zeigen, was beim Fußverkehr im Argen liegt. Die Untersuchungen sollen sich auch an den Bedürfnissen spezieller Zielgruppen - Senioren oder Kinder - orientieren und in einen Maßnahmenplan münden. Für die personelle Unterstützung der Prüfungen stellt das Land einen niedrigen sechsstelligen Betrag bereit.

Im Frühjahr können sich zehn Kommunen bewerben. Einzelne Städte wie Stuttgart haben solche Begehungen bereits vorgenommen. Dabei wünsche er sich unter anderem eine Renaissance des Zebrastreifens als einfache, sichere und bequeme Vorrangregelung für Fußgänger, sagte Hermann. Rat sollen sich die Städte und Gemeinden bei einer Kompetenzstelle der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg holen können. Auch die frühere CDU-geführte Landesregierung habe sich des Themas bereits vor 17 Jahren kurzzeitig angenommen, es dann aber nicht weiter verfolgt. Er werde dieses Feld der Vekehrspolitik aber systematisch bearbeiten, versicherte Hermann.