Stuttgarts Oberbürgermeister Schuster will den Lärmschutz lockern, aber das Land winkt ab.

Stuttgart - Früher war nicht alles besser, aber vieles einfacher. Zum Beispiel wenn sich ein paar Jungs zum Kicken trafen. Man suchte sich eine Wiese. Wer hatte, brachte seine Böller mit. Zweimal zwei auf dem Boden abgelegte Schulranzen oder Jacken bildeten die Tore. Los ging’s. Treffen sich im Stuttgart des Jahres 2012 ein paar Jungs zum Kicken, könnten ihnen ein paar juristische Vorkenntnisse nicht schaden. Zumindest wenn sie älter als 14 sind. Denn Kicken außerhalb des Vereins ist rein rechtlich gesehen für Jugendliche ein kompliziertes Hobby.

Im Kern geht es darum, dass der Bundestag voriges Jahr das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert hat. Demnach haben es Beschwerden gegen tobende Kinder bis 14 Jahre schwer, gehört zu werden. Kinderspielplätze lassen sich nicht mehr vor Gericht wegklagen, Kinderlärm ist juristisch nicht mehr mit, sagen wir Rasenmäherlärm gleichzusetzen. Über 14-Jährige ließ der Gesetzgeber dabei außen vor, was vielerorts – unter anderem in der Landeshauptstadt – auf Kritik stieß.

Seit Jahren gibt und gab es auf einigen der rund 100 Bolzplätze in Stuttgart Beschwerden wegen zu viel Lärm, den Jugendliche und junge Erwachsene beim Fußballspielen verursachen. Für Aufsehen hatte ein für viel Geld angelegter Platz im Stadtteil Rot gesorgt. Das Spielfeld, auf dem Ex-Fußball-Profi Hansi Müller das Kicken lernte, wurde nach der Beschwerde eines Anliegers vorläufig geschlossen. „Solche Probleme haben wir bis heute“, so der zuständige Technikbürgermeister Dirk Thürnau (SPD). Folge: teils massiv eingeschränkte Öffnungszeiten.

"Auch etwas für die Bolzplätze tun"

Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) sah sich deshalb schon wenige Wochen nach der Entscheidung des Bundestags genötigt, per Brief Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) zu bitten, analog zum neuen Gesetz „auch etwas für Bolzplätze zu tun“. Sprich: Jugendliche über 14 Jahre sollen sich ebenfalls austoben können, ohne dass gleich jemand einen Richter bemüht. Röttgen fühlte sich nicht zuständig und verwies den OB ans Land. Tenor: Wo es kein Bundesgesetz gibt, dürften die Länder eine Verordnung erlassen. Schuster spitzte erneut den Griffel und schrieb im Februar an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Die Antwort aus dem Staatsministerium, geleitet vom früheren Stuttgarter Verwaltungsbürgermeister Klaus-Peter Murawski (Grüne), erreichte Ende März das Stuttgarter Rathaus. Ein Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz genanntes Gremium, hieß es darin, sehe keine Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung auf Landesebene. Thürnau sowie Parteifreundin und Bundestagsabgeordnete Ute Vogt, die dieser Tage mit Jugendgemeinderäten auf problematischen Stuttgarter Bolzplätzen unterwegs war, konstatieren: „Bund und Land schieben sich Verantwortung und Zuständigkeit für das Thema Bolzplätze gegenseitig zu.“ Dabei sei das Problem für die Verwaltungen, vornehmlich in Ballungsräumen, „die an der Front mit der diffusen Rechtslage umgehen müssen, akut“, sagt Thürnau.

Absage Kretschmanns nicht das letzte Wort

Dabei ging es Anfang 2011, als das jetzt gültige Gesetz im Umweltausschuss des Bundestags beraten wurde, genau darum. Ein als Sachverständiger geladener Mitarbeiter des Stuttgarter Baurechtsamts riet damals eindringlich, Kinder und Jugendliche gleichermaßen ins neue Gesetz einzubeziehen.

Ute Vogt, Mitglied des Umweltausschusses, will die jüngste Absage Kretschmanns an eine entsprechende Länderverordnung nicht als letztes Wort verstanden wissen. Über die Sportstättenverordnung des Bundes lasse sich ihrer Ansicht nach etwas erreichen, ebenso über den gesetzlichen Grenzwert beim sogenannten Schalldruck. Dieser liegt in Wohngebieten bei 50 und in Mischgebieten mit Wohnen und Gewerbe bei 65 Dezibel. „Ein um fünf Dezibel höherer Grenzwert ergibt umgerechnet eine Verdoppelung der Öffnungszeit eines Bolzplatzes.“

Die Kommunen benötigten eine solide Rechtsgrundlage, fordert Bürgermeister Thürnau für die Stadt.