Außengastronomie am Straßenrand wie hier an der Tübinger Straße in Stuttgart wurde zur Coronazeit ermöglicht. Das Ganze birgt aber einige Sicherheitsrisiken. Foto: Lichtgut

Die Stadt Fellbach nimmt die zu Pandemiezeiten eingeführten Sondergenehmigungen zurück. Gründe: Lärmbelästigung der Nachbarn sowie Sicherheitsaspekte am Straßenrand.

Das schöne Wetter über die Osterfeiertage hat mancherorts auch der Bewirtschaftung unter freiem Himmel wieder einen frühlingshaften Schwung verliehen. Etliche Gastronomen, die in den vergangenen Jahren auch das Areal vor der Tür ihres Restaurants nutzen konnten, fühlen sich mittlerweile aber ausgebremst.

 

In Fellbach jedenfalls ist die während der Pandemie eingeführte Erlaubnis, seitherige Parkplätze an der Straße mit Tischen und Stühlen zu bestücken sowie Speis und Trank kredenzen zu dürfen, wieder einkassiert worden. „Parkplätze werden zu Orten der Gastlichkeit“, schrieb unsere Zeitung im Juli 2020 angesichts der Umwandlung. Tempi passati, nicht nur in Fellbach.

Gastro-Kunde ist schwer empört über die Stadt Fellbach

Die neue Regelung hat in der örtlichen Gastronomieszene zumindest einige Betroffene in blutdrucksteigernde Aufruhr versetzt. Ein Wirt, der namentlich nicht genannt sein möchte, spricht gegenüber unserer Redaktion gar von „Frechheit“. Andernorts wie in Stuttgart oder Tübingen sei dies gar kein Thema beziehungsweise werde im Einzelfall entschieden, klagt er angesichts eines Umsatzverlustes von etwa einem Drittel sowie über Kosten, die für die Lagerung der Möbel im Winter entstanden seien.

Auch unter der Restaurant- und Kneipenkundschaft gärt es. Leser Klaus Frey erklärt per Mail an unsere Redaktion: „Mit großer Empörung habe ich vernommen, dass die Außengastronomie in Fellbach eingeschränkt werden soll.“ Dabei handele es sich um eine sinnvolle, aus der Corona-Zeit übrig gebliebene Erlaubnis für viele Wirte, auf abgesperrten Parkplätzen zusätzliche Plätze im Freien zu bewirten.

Frey: „Aus fadenscheinigen Gründen wie angeblicher Lärmbelästigung und Anschlagsgefahr werden hier Entscheidungen getroffen, die für manche Wirte existenzbedrohend und für viele Gäste nicht nachvollziehbar sind.“ Dies sei eine Einschränkung der Lebensqualität in Fellbach. „Und die ewigen Nörgler, die die Vorzüge haben wollen, in der Stadt zu leben, aber möglichst ohne den Geräuschpegel, den eine Stadt nun mal hat, fühlen sich damit auch bestätigt.“ Man müsse sich nicht wundern, wenn es in Städten wie Fellbach deshalb immer weniger Gaststätten gebe.

Sein Appell an die Stadt, die Entscheidung „nochmal zu überdenken“, stößt dort aber auf wenig Resonanz. Rathaussprecherin Sabine Laartz betont, dass es sich um Sondergenehmigungen gehandelt habe, mit denen Parkplätze für die Außengastronomie mitgenutzt werden konnten. Diese Regelung sei während der Pandemie eingeführt worden.

Grundsätzlich wurden diese Genehmigungen von der Verwaltung jährlich auf Antrag befristet als Ausnahmen erteilt. Die Sonderregelung war nach Laartz’ Angaben bewusst zur Unterstützung der Gastrobetriebe konzipiert, „um deren Gewerbe überhaupt zu ermöglichen“.

Das deckt sich mit den allgemeinen Beobachtungen: Durch komplette Schließungen und Abstandsregelungen waren die Möglichkeiten, Gäste zu bewirten, während der Pandemie deutlich beschränkt. Wenn überhaupt, konnte nur eine reduzierte Zahl von Plätzen angeboten werden. Zusätzliche Flächen außerhalb der Gastroräume boten hier Kompensationsmöglichkeiten. Allerdings, so Laartz: „Diese einfache, schnelle Lösung war nie als Dauerangebot gedacht.“

Große Kreisstädte haben die Sonderregelung bereits beendet

Nach der Pandemie wurden diese Sondergenehmigungen nach und nach zurückgefahren. Im Rems-Murr-Kreis haben nach Angaben der Fellbacher Pressesprecherin alle Großen Kreisstädte diese Regelung inzwischen eingestellt.

Diese Gastro-Nutzung auf nicht dafür eingerichteten Flächen hat sicher manche Nachteile – beispielsweise einen deutlich höheren Lärmpegel in den Abendstunden für Anwohner. Menschen, die diesen zusätzlichen Geräuschpegel während Corona tolerierten, sind dazu heute offenkundig nicht mehr bereit. Seit dem Jahr 2023 wachsen bei der Stadt Fellbach die Bürgerbeschwerden zu diesem Thema deutlich an. Im vergangenen Jahr gab es deshalb mit einigen Betreibern von zusätzlichen Außenflächen daher mehrfache Gespräche. Laartz: „Allerdings lässt sich die zusätzliche Geräuschkulisse nur sehr schwer eindämmen.“

Weiteres kniffliges Thema: Eine Ausweitung der Außengastro in den Straßenraum bedeutet ein Sicherheitsrisiko mit Blick auf die dortige Verkehrssicherheit mit einer zusätzlichen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, aber auch von Gästen. Dies gilt gerade in Bereichen, in denen die Straßenbreiten nicht üppig sind und sich die Gastrofläche direkt auf der Straße befindet. Laartz: „Hier ist es wiederholt zu gefährdeten Situationen gekommen.“

Auch wird die als Ausnahmeregelung in einer definierten Notlage gedachte Lösung inzwischen von mehr Unternehmen nachgefragt. Für 2026 liegen bereits Anfragen von drei neuen Antragstellern vor. Mit der Folge, dass weitere Parkflächen gerade auch an viel befahrenen Straßen entfallen und sich die Gastrobereiche im Straßenraum weiter ausdehnen würden. „Zunehmende Konflikte mit Anwohnern und Verkehrsteilnehmern wären die Folge“, so die Stadtsprecherin.

Sieben weitere Gastrobetriebe in einem Jahr

Die Fellbacher Stadtverwaltung hat die pandemiebedingte Sonderregelung für die Nutzung von Parkflächen deshalb bewusst im Jahr 2026 beendet, da mit der Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent die Gastronomiebetriebe jetzt bundesweit deutlich entlastet würden. Fellbach schließt sich mit diesem Vorgehen den anderen Großen Kreisstädten im Rems-Murr-Kreis an.

Abschließend erklärt die Rathaussprecherin: „Im Gegensatz zur Anmerkung, dass es immer weniger Gastrobetriebe in Fellbach gäbe, hat die Zahl im Jahr 2025 zugenommen.“ So wies das Statistische Landesamt, das seinen Sitz in Fellbach hat, fürs Jahr 2024 noch 142 Betriebe in Fellbach aus, im Jahr 2025 seien noch sieben zusätzliche Unternehmen mit Alkoholausschank dazugekommen.