An der B 464 bei Holzgerlingen sind laut Gutachten bereits ausreichende Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen. Darüber hinaus soll ein „ruhiges Gebiet“ ausgewiesen werden.
Verkehrslärm oder weiterer Umgebungslärm können belastend und sogar gesundheitsgefährdend sein. Um die Bevölkerung davor zu schützen, gibt es Lärmaktionspläne. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) analysiert dafür im ersten Schritt den Lärm unter anderem in Gebieten mit viel befahrenen Straßen, überprüft etwaige Überschreitungen der Grenzwerte und leitet daraus gegebenenfalls Maßnahmen ab.
Das von der Stadt Holzgerlingen beauftragte Ingenieurbüro Modus Consult Ulm hat diese Lärmkartierung für das Gebiet entlang der B 464 vorgenommen, die aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu einer Pflichtkartierungsstrecke gehört. Das Ergebnis: Es sind beim Ausbau bereits ausreichende Lärmschutzmaßnahmen getroffen worden. Die Bewohner der vier verbliebenen Häuser, die nicht mit Lärmschutzfenstern ausgestattet sind, würden bei deren Einbau finanziell unterstützt. „Es gibt nur sehr wenig Betroffenheit“, fasst Claus Kiener, Geschäftsführer des Ingenieurbüros, in der jüngsten Gemeinderatssitzung zusammen.
Ein weiteres Ziel der Lärmaktionsplanung ist der Erhalt bestimmter Flächen als „ruhige Gebiete“ zur Erholung. In Holzgerlingen gebe es vier Flächen, die dafür in Frage kommen würden: zwei Landschaftsschutzgebiete, ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet sowie der Stadtpark. Kiener empfahl dem Gemeinderat, perspektivisch eines davon als „ruhiges Gebiet“ auszuweisen. Bevor es an den Beschluss und die Umsetzung des Lärmaktionsplanes geht, ist jedoch die Öffentlichkeitsbeteiligung geplant.