Anwohner erhoffen sich von einem Lärmaktionsplan Entlastung beim Fluglärm. Das Papier soll zur Jahresmitte in Kraft gesetzt werden. Foto: Norbert J. Leven

Der Lärmaktionsplan für den Flughafen soll zur Jahresmitte fertig sein. Das Nachtflugverbot soll für Propeller- und Postflugzeuge verschärft werden.

Filder - Die zweite und letzte Anhörung zum Lärmaktionsplan für den Flughafen auf den Fildern ist im März ohne großes Aufsehen über die Bühne gegangen. 25 Stellungnahmen von Anrainerkommunen des Airports, Verbänden und Privatpersonen sind anschließend bis zum Ende der Frist am 7. April beim Regierungspräsidium Stuttgart (RP) eingegangen. Das teilt die Behörde auf Anfrage mit.

Immerhin neun Städte und Gemeinden haben sich noch einmal schriftlich bei der für den Lärmaktionsplan federführenden Instanz gemeldet. Die Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen als eine vom Fluglärm am stärksten betroffene Kommune ist nicht darunter. Die Erste Bürgermeisterin Eva Noller begründet dies damit, dass in der vom RP vorgelegten, überarbeiteten Fassung die in der ersten Runde vorgetragenen Anregungen der Stadt „weitgehend eingearbeitet“ worden seien. Dazu zählt Noller unter anderem die Zusage der Flughafenbetreiber, Landeentgelte an die Lärmentwicklung der Flugzeugtypen zu koppeln – je lauter eine Maschine ist, desto höher soll künftig die Gebühr ausfallen.

Schutzgemeinschaft: Gebühren steigen zu wenig

Diese neue Entgeltordnung weist nach Auffassung der Schutzgemeinschaft Filder zwar „in die richtige Richtung“, wie deren Vorsitzender Steffen Siegel in seiner aktuellen Stellungnahme anerkennt. Sie geht ihm jedoch nicht weit genug – weil sich die bisherigen Entgelte für die Fluggesellschaften nur marginal änderten. „Die entscheidende Kostenanhebung für Nachtstunden wurde nicht aufgenommen“, moniert Siegel. Die Schutzgemeinschaft hatte als Steuerungsinstrument für die Nachtruhe Zuschläge auf die Landegebühren von 500 Prozent (nachts) und 250 Prozent (frühmorgens und am späten Abend) angeregt.

Insgesamt ist die Schutzgemeinschaft mit der Übernahme ihrer Vorschläge nicht zufrieden. Wesentliche Verbesserungen in Sachen Fluglärm seien „nicht zu erkennen“, so Siegels Fazit. Die Einhaltung einer Nachtruhe von acht Stunden – eine Kernforderung der seit Jahrzehnten in Flughafenfragen aktiven Initiative – findet sich in dem Papier nicht wieder.

Forderungen werden erneuert

In weiteren Stellungnahmen seien im wesentlichen „die ursprünglichen Forderungen erneuert“ worden, erläutert eine Sprecherin des RP. Neben dem Schwerpunkt der Nachtflugbeschränkungen seien erneut eine gleichmäßigere Verteilung der Starts nach Westen und Osten, eine strengere Einhaltung von Idealfluglinien (um das Überfliegen von bebauten Gebieten zu vermeiden) oder die Bekämpfung von unnötigem Bodenlärm gefordert worden.

Steilere Starts und eine Mindestüberflughöhe von 5000 Fuß über dem Zwangsüberflugpunkt Steinenbronn fordert die Liste Engagierte Bürger (LE-Bürger), die nach der zweiten Auslegung eine eigene Stellungnahme eingereicht hat. Eine Optimierung der Start- und Landeverfahren ist allerdings als Absichtserklärung im Entwurf des Lärmaktionsplans enthalten. Eine Arbeitsgruppe soll sich dieses Themas annehmen. Die Flugsicherung, die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG), Piloten und Mitglieder der Fluglärmkommission sind als Mitglieder vorgesehen.

Abschluss im Juni vorgesehen

Insgesamt sieben Maßnahmen in den am häufigsten kritisierten Bereichen werde der Lärmaktionsplan enthalten, sagt die Sprecherin des RP. Dazu gehöre auch ein verschärftes Nachtflugverbot für Postflieger und Propellermaschinen. Außerdem soll durch verschiedene Maßnahmen der sogenannte Bodenlärm (beispielsweise durch das Laufenlassen von Triebwerken zur Stromerzeugung) künftig eingedämmt werden.

Am Lärmaktionsplan für den Flughafen wird bereits seit drei Jahren gearbeitet. 2012 ist das Papier erstmals öffentlich ausgelegt worden. Im Juli vergangenen Jahres gab es eine öffentliche Anhörung und im Frühjahr 2014 die zweite Planauslage. Die Veröffentlichung der dann gültigen Version des Lärmaktionsplans ist laut der RP-Sprecherin für Juni 2014 vorgesehen. Das entspricht einer Verzögerung von einem halben Jahr seit der letzten Verlautbarung im Juli 2013.