Hauptverbindungen wie die Echterdinger Straße in Leinfelden rücken bei der zweiten Stufe des Lärmaktionsplans in den Fokus. Foto: Norbert J. Leven

In der Großen Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen beginnt die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung. Dabei kommen die Hauptstraßen ins Blickfeld.

Leinfelden-Echterdingen - Die Erfahrung veranlasst die Stadträte zu einer gewissen Skepsis im Zusammenhang mit dem Begriff Lärmaktionsplan. Vor knapp drei Jahren haben sie schon einmal einem Papier zugestimmt, in dem die Bevölkerung und Experten verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung katalogisiert hatten. Seitdem liegt der Lärmaktionsplan für Leinfelden-Echterdingen bei den zuständigen Stellen von Land und Bund im Archiv.

Nun verpflichtet der Gesetzgeber die Große Kreisstadt dazu, die nächste Stufe der Lärmaktionspläne zu erklimmen. Diesmal kommen in den Ballungsräumen Hauptverkehrsstraßen unter die Lupe, auf denen pro Jahr mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Darunter fallen voraussichtlich die Hauptdurchgangsrouten in Leinfelden, Echterdingen und Musberg. Außerdem rückt die S-Bahnstrecke zwischen Oberaichen und Echterdingen ins Blickfeld.

Regeln existieren nicht

Insgesamt 35 000 Euro haben die Stadträte einstimmig in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses für die zweite Stufe des Lärmaktionsplans freigegeben. Wie die Aufstellung genau zu erfolgen hat, ist offen: gesetzliche Regeln existieren nicht. Deshalb orientiert sich die Stadt Leinfelden-Echterdingen nun an einem Leitfaden des Landes, in dem auf eine „effektive Beteiligung“ der Bevölkerung großer Wert gelegt wird.

Den Abgabetermin – Stichtag ist der 18. Juli 2013 – nennt der Erste Bürgermeister Frank Otte „sehr ambitioniert“. Stadträte gehen allerdings davon aus, dass dieser Termin nicht zu halten sein wird. Noch liegen der Kommune beispielsweise die Basisdaten vom Land nicht vor. Das Verfahren für die S-Bahnstrecke muss abgetrennt werden, weil das Eisenbahnbundesamt vor Ende 2013 keine Daten bereit stellen kann.

Innerorts zuständig

Trotz der Unwägbarkeiten bei der Terminplanung glaubt der Bürgermeister, dass Maßnahmen aus diesem lokalen Lärmaktionsplan die Chance auf eine Umsetzung haben. „Das ist möglich, weil die Stadt für die Ortsdurchfahrten Straßenbaulastträger ist.“ Mit anderen Worten: Innerorts ist L.-E. zuständig. Trotzdem kann die Stadt nicht machen, was sie will: „Es gibt Normen, etwa für die Fahrbahnmindestbreite, die eingehalten werden müssen“, sagt Otte. Mit Prognosen zu eventuellen Maßnahmen hält sich der Bürgermeister bewusst zurück. Nur eines sagt er voraus: „Eine Umgehungsstraße wird es am Ende dieses neuen Verfahrens nicht geben.“

Bei den Stadträten stößt die Fortsetzung der Lärmaktionsplanung auf kritisches Wohlwollen. „An der zweiten Stufe müssen wir Interesse haben“, sagt die Grünen-Fraktionschefin Ingrid Grischtschenko. Ein „transparentes Verfahren, bei dem die Sachkunde der Bürger eingefordert wird“ wünscht sich der Vorsitzende der FDP-/LE-Bürger-Fraktion, Wolfgang Haug. Skepsis überwiegt bei Erich Klauser (SPD): „Wir erheben und erheben – aber es passiert nichts.“ Mit Wohlwollen könne man die laufende Generalsanierung der A 8 auf den ersten Lärmaktionsplan zurückführen, sagt Harry Sandlaß von der CDU.

Keine Gesamtbetrachtung

Das Generalproblem der Lärmaktionspläne werde aber auch jetzt nicht gelöst: „Alle Lärmquellen werden nur einzeln, aber nicht in ihrer Gesamtheit betrachtet“, sagt Bürgermeister Otte. Wirklich erforderlich wäre seiner Meinung nach eine Untersuchung, welche Lärmbelastung insgesamt die Bürger beeinträchtigt. Daraus Maßnahmen abzuleiten sei schwierig, „und deshalb scheut sich der Gesetzgeber davor“, vermutet Otte.