Das Flüchtlingsheim steht direkt hinter dem Betrieb, der seine Öffnungszeiten ausdehnen will. Foto: Werner Kuhnle

WaschWelt will künftig bis 22 Uhr öffnen. Befremden im Ausschuss über Formulierung in Gutachten.

Steinheim - Auf den ersten Blick mutete der Tagesordnung wenig spektakulär an. Die WaschWelt in der Maybachstraße hatte beantragt, ihre Öffnungszeiten bis 22 Uhr auszudehnen, nachdem bislang um 20 Uhr Schluss mit Saugen und Bürsten ist. Und da sich der Betrieb in einem Gewerbegebiet befinde, sei die Verlängerung rein formal gesehen auch grundsätzlich zulässig, konstatierte der Steinheimer Bauamtsleiter Frank Fussenegger nun im Ausschuss für Technik und Umwelt. Pikant wurde die Sache aber dadurch, dass auf Tuchfühlung zu der Anlage mittlerweile ein Flüchtlingsheim mit mehr als 60 Plätzen errichtet wurde – und durch eine Formulierung im schalltechnischen Gutachten, die sowohl der Verwaltung als auch dem Grünen-Rat Rainer Breimaier sauer aufgestoßen war.

In der Expertise heißt es, dass die Unterkunft „hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit wie die übrigen Nachbarn als Gewerbe eingestuft wird“. Frank Fussenegger betonte, dass sich die Verwaltung dieser Argumentation nicht anschließen könne. „Natürlich wird hier auch schon gewohnt. Aber das Wohnen selbst als Gewerbe einzustufen, scheint uns nicht ganz richtig“, erklärte er. „Die Begründung finden wir mindestens merkwürdig“, pflichtete Rainer Breimaier bei. Er halte die Aussage auch nicht für gerechtfertigt. Denn der einzige Zweck eines solches Hauses für Asylsuchende sei doch, darin zu wohnen. Es würden dort keine unternehmerischen Tätigkeiten vollzogen. Andernfalls müsste sich die Stadt als Betreiberin ja quasi selbst Gewerbesteuer bezahlen, fügte er sarkastisch hinzu.

Der Sprecher der Grünen wollte ferner wissen, ob der Verlängerung der Öffnungszeiten auch dann nichts im Weg stünde, wenn die Unterkunft nicht als Gewerbe klassifiziert würde. „Ändern würde sich dadurch gar nichts“, stellte Frank Fussenegger klar. Schließlich handele es sich um ein Gewerbeareal und kein Wohn- gebiet. Jürgen Weis von der CDU gab allerdings zu bedenken, dass man vor dem Spatenstich sehr genau abgewogen habe, ob an dieser Stelle das Heim richtig aufgehoben ist. Die Lärmsituation mit den damaligen Öffnungszeiten habe man dann als gerade noch tragfähig erachtet. „Und ich denke, es braucht schon eine besondere Prüfung, ob sich an der Gemengelage mit einer Verlängerung bis 22 Uhr etwas ändert. Da wird das Baurechtsamt wohl schon etwas dazu sagen“, erklärte er. Im Grunde sei auch jetzt schon bis 20.30 oder 20.45 Uhr etwas los auf dem Gelände, weil nach dem offiziellen Betriebsschluss noch dies und das erledigt werde, hatte Fussenegger allerdings schon zuvor ausgeführt. Dererlei Nacharbeiten müssten in Zukunft bis spätestens 22 Uhr beendet sein, sodass es unterm Strich um keine allzu gravierende Verlängerung gehe. Aber selbstverständlich würden die gesetzlichen Vorgaben überprüft.

Abschließend hat das Landratsamt Ludwigsburg in der Sache, die dem Steinheimer Ausschuss nur zur Kenntnis vorlag, noch nicht entschieden. „Uns liegt ein Bauantrag vor, mit dem beantragt wird, die Öffnungszeiten der Waschanlage bis 22 Uhr zu verlängern“, erklärt Pressesprecher Andreas Fritz. Man habe daraufhin verlangt, dass sich „die Lärmbetrachtung die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort“ befasse und nicht „mit Annahmen und Prognosen arbeitet. Diese neue Betrachtung liegt uns bisher nicht vor.“ Was die in dem Gutachten gemachte Gleichstellung der Asylunterkunft mit einem Gewerbe anbelangt, vermutet Fritz, dass es sich um eine unglückliche Formulierung handelt. „Eine Asylbewerberunterkunft ist kein Gewerbe, sondern eine Wohnnutzung, die in einem Gewerbegebiet, so wie in Steinheim, ausnahmsweise zulässig sein kann“, stellt er klar. Richtig sei aber, „dass eine Wohnnutzung in einem Gewerbegebiet höhere Lärmrichtwerte hinzunehmen hat als eine Wohnnutzung in einem Misch- oder Wohngebiet“.