Ungeliebter Papierkram: Viele Steuerzahler schieben die Beschäftigung mit der Steuererklärung vor sich her. Ende Mai endet die Abgabefrist. Foto: dpa-Zentralbild

Einige Bundesländer geben den Steuerzahlern bis Ende Juli Zeit, um die Steuererklärung abzugeben. Baden-Württemberg ist Vorreiter. Doch der Aufschub ist an Bedingungen geknüpft.

Berlin - Eine kleine Erleichterung hält die Finanzverwaltung für Steuerzahler in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bereit: Die Bürger in diesen Ländern können sich mit der Steuererklärung zwei Monate länger Zeit lassen. Im Ländle gilt diese Regelung seit diesem Jahr. Sie ist an die Bedingung geknüpft, dass die Bürger eine elektronische Steuererklärung abgeben. In diesem Fall können sich die Steuerpflichtigen bis zum 31. Juli Zeit lassen. Bundesweit bietet die Finanzverwaltung dafür schon seit Jahren die amtliche Steuersoftware Elster an, die sich einfach herunterladen lässt. In allen anderen Fällen ist Eile geboten, denn die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Jahr 2016 endet am 31. Mai.

Da die Steuerverwaltung Ländersache ist, können sich die Regeln von Land zu Land unterscheiden. So handhabt Rheinland-Pfalz die Abgabefrist seit Jahren großzügig. Das Finanzministerium in Mainz erklärte, die dortigen Finanzämter seien angehalten, Anträge auf Fristverlängerung bis zum 31. Juli möglichst stattzugeben. Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) wies darauf hin, dass diese Regelung auch für die Bürger in Rheinland-Pfalz gilt, die Formulare in Papierform einreichen. Da es sich in Rheinland-Pfalz nicht um einen generellen Aufschub handelt, müssen die Bürger einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. In Baden-Württemberg ist kein Schreiben an die Finanzämter notwendig. Wer die Steuerdaten per Elster übermittelt, für den gilt automatisch der spätere Abgabetermin. „Eigentlich ist diese Verlängerung erst ab dem Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben“, sagte die Stuttgarter Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Das Land prescht vor, um Anreize für das elektronische Verfahren zu schaffen.

Mit den bürgerfreundlichen Regelungen sind die beiden Länder Vorreiter. Inzwischen bieten zwar auch die Finanzverwaltungen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen an, dass die Steuerpflichtigen ihre Unterlagen zwei Monate später übermitteln dürfen. Die Bedingungen sind aber strenger als in Baden-Württemberg. Der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) formulierte das in einer Pressemitteilung so: „Wer seine Steuererklärung authentifiziert elektronisch an das Finanzamt übermittelt, erspart sich Aufwand und Postversand.“ Beim authentifizierten Verfahren handelt es sich um eine Signatur, die sicherstellt, dass elektronisch eingereichte Anträge dem Absender zugeordnet werden können. Nur wer die Signatur hat, kann sich in Bayern mehr Zeit lassen. Das ist auch in Hessen und Nordrhein-Westfalen so.

In der Praxis nutzt aber nur ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen das kompliziertere Verfahren. Weitaus beliebter ist die Elster-Steuererklärung ohne Signatur. Dabei wird die Erklärung elektronisch erstellt und ans Finanzamt geschickt. Der Bürger muss dann Formulare in komprimierter Form ausdrucken, unterschreiben und ans Finanzamt schicken. In der Handhabung ist das einfach. Die einfache Elster-Anwendung reicht in Baden-Württemberg schon aus, um zwei Monate Aufschub zu erhalten. Im Südwesten werden nach Auskunft des Stuttgarter Ministeriums knapp 60 Prozent der Steuererklärungen elektronisch übermittelt.

Bundesweit gilt ab 2019 ein neuer Termin

Auch die Steuerzahler im Rest der Republik können sich in einigen Jahren mehr Zeit mit der Steuererklärung lassen. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung. „Vom Steuerjahr 2018 an gilt für alle Steuerzahler eine längere Abgabefrist“, sagte Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine. Die Bürger hätten dann überall in Deutschland zwei Monate länger Zeit. Praktisch wirkt sich die neue Regelung erstmals im Jahr 2019 aus, wenn die Steuererklärung für 2018 abgegeben werden muss. Doch Rauhöft macht sich keine Illusionen. Manche Steuerzahler brauchen den Termindruck. Die Steuererklärung gehöre nun mal zu den Dingen, die Menschen ungern machten und vor sich herschöben, sagte der Steuerexperte.