Einer der Angeklagten berät sich mit seinem Anwalt. Foto: dapd

Die beiden Deutschen klauten unveröffentlichte Songs von Lady Gaga bis Justin Timberlake.

Duisburg - Für den Diebstahl unveröffentlichter Songs bekannter Popstars sind zwei Computer-Hacker zu Freiheitsstrafen verurteilt worden, müssen aber zunächst nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Duisburg verhängte gegen die geständigen jungen Männer Haftstrafen von jeweils 18 Monaten, setzte sie bei dem 18-jährigen Angeklagten jedoch außer Vollzug und schickte ihn in eine Therapie. Die Strafe seines 23 Jahre alten Mittäters wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ihm nahmen die Richter ab, dass er der Hackerszene inzwischen den Rücken gekehrt hat.

Der 18-Jährige bekam zwar keine Bewährung - aber eine Galgenfrist von sechs Monaten. In dieser Zeit muss er seine Hacker-Sucht behandeln lassen. Macht er das nicht, muss der Duisburger die Strafe doch noch absitzen. Das Gericht machte hier von den Möglichkeiten des Jugendstrafrechts Gebrauch.

Songs von Lady Gaga, Mariah Carey und Justin Timberlake geklaut

Die beiden Verurteilten hatten zwischen 2009 und 2011 zahlreiche Computer der Musikindustrie angegriffen und bislang unveröffentlichte Songs bekannter Künstler wie Lady Gaga, Mariah Carey und Justin Timberlake heruntergeladen. Damit hatten sie einen Gewinn von rund 15.000 Euro erzielt. Der Jüngere wird von den Ermittlern verdächtigt, nach Erhebung der Anklage noch zweimal rückfällig geworden zu sein.

Das Gericht bezeichnete beide Angeklagte als computersüchtig. Bei den Hacker-Attacken sei es ihnen ausschließlich um Anerkennung gegangen. „Für sie war nur der Ruhm wichtig“, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Der 23-Jährige hat das Urteil bereits akzeptiert. Der Verteidiger des Jüngeren will noch prüfen, ob Berufung eingelegt werden soll.